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- DAZ 35/2020
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Substitution
„1:1-Nachbau ist praktisch unmöglich“
Ein Gastkommentar zum Stellenwert von Eisen-Kohlenhydratkomplexen
Bei den Non-Biological-Complex-Drugs (NBCD) handelt es sich um eine besonders problematische Arzneimittelgruppe, deren Gemeinsamkeit eigentlich nur in ihrer enormen Komplexität besteht. Natürlich sind liposomale Parenteralia, Eisen-Kohlenhydrat-Komplexe, niedermolekulare Heparine und Glatiramoide, für die ursprünglich der Begriff NBCDs entwickelt wurde, nicht miteinander vergleichbar.
Allen gemeinsam ist aber, dass diese Produkte nicht einen einheitlichen, chemisch klar definierten Wirkstoff enthalten wie die überwiegende Zahl der sonstigen Arzneimittel. Das führt dazu, dass ihre vollständige physikochemische Charakterisierung bis heute trotz der enormen Weiterentwicklung analytischer Verfahren nicht möglich ist.
Und doch werden auch hier Nachahmerprodukte entwickelt, obwohl es aufgrund der komplexen molekularen Struktur ausgeschlossen ist, diese Produkte so zu imitieren, dass man von Generika im engeren Sinne sprechen könnte. So enthalten zum Beispiel die niedermolekularen Heparine oder die Glatiramoide sehr komplexe Mischungen mit vielen Tausend unterschiedlichen chemischen Substanzen. Der Beitrag der einzelnen Komponenten zur Wirksamkeit ist bislang vollkommen unklar. Aber auch bei den Liposomenpräparaten oder den Eisen-Kohlenhydrat-Verbindungen handelt es sich um so komplexe Strukturen, dass ein 1:1-Nachbau praktisch unmöglich ist, wenn man nicht exakt denselben Herstellungsprozess anwenden kann. So wie bei den biotechnologischen Arzneimitteln können die Nachahmerprodukte daher nur „ähnliche“ Wirkstoffe enthalten, die dann bei den letztgenannten Gruppen als „Nanosimilars“ bezeichnet würden.
Das hat natürlich Konsequenzen für die Wirksamkeit, vor allem aber für die Sicherheit der Präparate. Im Gegensatz zu Generika, bei denen infolge des Bioäquivalenznachweises auf therapeutische Gleichwertigkeit und Austauschbarkeit geschlossen wird, ist eine solche Korrelation bei den NBCDs nicht möglich.
Aber auch in diesem Punkt zeigt sich die Uneinheitlichkeit der Gruppe: Bei manchen liposomalen Parenteralia, etwa den Doxyrubicin-Präparaten, wird der Bioäquivalenz-Nachweis durchaus als mögliche Option diskutiert – allerdings, und das ist sehr wichtig, nur im Kontext mit einem umfassenden Beleg der pharmazeutischen und physikochemischen Vergleichbarkeit der Präparate. Solch ein Ansatz wird mit Einschränkungen auch für die Eisen-Komplexe erwogen, was in Fachkreisen durchaus kritisiert wird, wie der Artikel von Professor Lipp mit guten Argumenten verdeutlicht. Allerdings sieht die Guideline diese Option für Eisen-Komplexe auch nur unter der Voraussetzung vor, dass ihre chemische Vergleichbarkeit zweifelsfrei belegt ist. Nur dann nämlich wären relevante Differenzen in der Komplexstabilität weniger wahrscheinlich. Andernfalls ist die Wirksamkeit und Sicherheit der Nachahmerprodukte mit klinischen Daten zu belegen.
Hinzu kommt ein weiterer wichtiger Punkt: Auch dann, wenn chemische und klinische Vergleichbarkeit gezeigt worden sind, kann noch nicht im individuellen Fall von therapeutischer Austauschbarkeit der Präparate während einer laufenden Behandlung ausgegangen werden. Auch in diesem Punkt ist die Situation mit den Biosimilars durchaus vergleichbar.
Es stellt sich dann die Frage, worin der Wert der NBCD-Nachahmerprodukte für die Therapie liegen könnte und wie sie zur Senkung der Gesundheitskosten beitragen könnten. Die Antwort fällt eindeutig aus: Ein therapeutischer Vorteil ist von den „Nanosimilars“ nicht zu erwarten und bei der Substitution während einer laufenden Behandlung müssen durchaus gewisse Risiken im Hinblick auf die gewünschte konstante Therapie einkalkuliert werden. Dagegen sollte bei nachgewiesener pharmazeutischer Qualität und Chargenkonstanz der Produkte nichts gegen eine Initiierung der Therapie bei neuen Patienten sprechen. Insofern könnten natürlich auch Kosteneinsparungen realisiert werden.
Bei der Beurteilung der unterschiedlichen chemischen Struktur bzw. Zusammensetzung sowie der physikochemischen Eigenschaften der NBCDs sollte – ähnlich wie bei den Biosimilars – den Apothekern im Fachgespräch mit den behandelnden Ärzten eine wichtige Bedeutung zukommen. Mit ihrer pharmazeutischen Expertise können sie auch im Beratungsgespräch mit dem Patienten einen entscheidenden Beitrag zur Sicherstellung einer optimalen Therapie erbringen.
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