Vorteil für die alten Gestagene

Geringeres Thromboembolierisiko bestätigt

jb | Dass kombinierte orale Kontrazeptiva das Risiko für venöse thromboembolische Ereignisse (VTE) erhöhen, ist seit Längerem bekannt. Ebenso wie die Tatsache, dass das Ausmaß des ­Risikos von der Art des Gestagens ­abhängt. In mehreren Untersuchungen gab es bereits Hinweise, dass die neueren Gestagene diesbezüglich kritischer sind als die älteren. Allerdings waren diese Studien aufgrund methodischer Schwächen nicht in der Lage die Risikoerhöhung zu quantifizieren, zudem waren neuere oder seltener verordnete Substanzen wie Drospirenon oder Norgestimat nicht berücksichtigt. Eine ­britische Fall-Kontroll-Studie hat diese unterschiedlichen Risikoprofile jetzt noch einmal bestätigt.

Aus für Abgabe und Herstellung


Wer im Oktober noch oder wieder Desinfektionsmittel in der Apotheke herstellt, muss einige neue Regeln beachten.

Foto: DAZ/Alex Schelbert

In DAZ 2020, Nr. 30, S. 58 wurde bereits berichtet, dass im Rahmen der Desinfektionsmittelherstellung durch Apotheken die Steuerbefreiung für Ethanol bis 31. Dezember 2020 ver­längert wird. Ein positives Signal an die Apotheken. Schon damals konnte man sich aber fragen, was aus den befristeten Ausnahmen für Hände- und Flächendesinfektionsmittel der Bundesstelle für Chemikalien bei der ­Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) wird, die Apotheken überhaupt erst die Herstellung dieser Desinfektionsmittel ermöglichten. Die Allgemeinverfügung zur Herstellung von Flächendesinfektionsmitteln läuft nämlich Ende September aus, die für Händedesinfektionsmittel am 6. Oktober. Im Juli hieß es dazu von der ABDA noch, dass die Bundesregierung bei der EU-Kommission die Verlängerung der Gültigkeit der Allgemeinverfügungen der BAuA beantragt habe, die Genehmigung stehe allerdings noch aus. Das hat sich jetzt zumindest für die Herstellung von Händedesinfektionsmitteln geändert.

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