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Adexa-Info
Licht und Schatten
Ein Kommentar von ADEXA-Vorstand Tanja Kratt zum VOASG
Vorweg: ADEXA hat sich in den vergangenen Jahren immer für ein Rx-Versandverbot ausgesprochen und diese Position auch grundsätzlich nie verlassen. Trotzdem ist es gut für die deutschen Apotheken, dass der Bundestag jetzt das Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG) verabschiedet hat. Damit ist ihre jahrelange Hängepartie seit dem EuGH-Urteil nun zwar vielleicht nicht beendet, aber doch immerhin mit ein paar „Sicherungshaken“ in eine bessere Position gebracht worden.
Dass sich auch ausländische Versandapotheken künftig an die deutschen Vorgaben zur Temperaturkontrolle beim Versand von Arzneimitteln halten müssen, war im Sinne der Patienten überfällig und ist ein Schritt zu faireren Wettbewerbsbedingungen. Wie und von wem dies jedoch kontrolliert werden soll, ist noch offen – hier muss schnell für effektive Mechanismen und Verantwortlichkeiten gesorgt werden!
Auch unabhängig von der Frage um Gleichpreisigkeit und Inländerdiskriminierung gibt es Anlass zu verhaltener Freude: Für neue wie für bestehende Dienstleistungen wird dauerhaft mehr Geld zur Verfügung gestellt. Ein Grund zum Jubeln ist es nicht: 2,50 Euro für den Botendienst, unabhängig von der Pandemie, aber begrenzt auf verschreibungspflichtige Arzneimittel für gesetzlich Versicherte – das dürfte kaum ausreichen, um einem Boten den Mindestlohn zu bezahlen.
Und um die 150 Millionen Euro, die über einen Aufschlag von 20 Cent pro Rx-Packung in einen Honorarfonds fließen, um neue Leistungen zu vergüten, wird es hoffentlich kein Hauen und Stechen zwischen den Apotheken geben. Denn noch ist unklar, wie die Gelder verteilt werden. Im Schnitt wären pro Apotheke etwa 7900 Euro im Jahr möglich, aber das Gießkannenprinzip hilft hier offensichtlich nicht weiter. Mit 660 Euro im Monat kann man keine neuen Stellen schaffen, höchstens ein paar Stunden aufstocken.
Nun gibt es noch zwei weitere Hürden auf dem Weg zur „Stärkung der Vor-Ort-Apotheken“. Die Kleinere ist der Bundesrat, der am 27. November noch einmal berät. Er dürfte aber dem nicht zustimmungspflichtigen Gesetz keinen größeren Stempel mehr aufdrücken.
Die zweite, höhere Hürde ist die EU. So hat die FDP in der Bundestagsdebatte bereits davor gewarnt, dass selbst diese mildere, unvollständige Variante der Gleichpreisigkeit vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) wieder einkassiert werde. Allerdings dürfte sich seit der unrühmlichen EuGH-Entscheidung von 2016 der Blick auf die Vor-Ort-Apotheken auch in Brüssel etwas geändert haben, nicht zuletzt durch die aktuelle Pandemie. Daher ist zu hoffen, dass die Kassandrarufe von Liberalen und Grünen sich nicht bewahrheiten werden. |
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