„Das Verfahren ist nun eröffnet“

AvP-Insolvenzverwalter Dr. Jan-Philipp Hoos betont im DAZ-Interview, dass bei der Anmeldung der Forderung nicht gleichzeitig das Recht auf Aussonderung erlischt.
DAZ: Herr Dr. Hoos, erklären Sie uns bitte, weshalb es zur früheren Eröffnung des Insolvenzverfahrens bei der AvP Deutschland GmbH am 1. November gekommen ist.