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Ministerium plant Festzuschläge für Anti­gentests

40 Cent pro Test für Apotheken und Großhandel

ks | Apotheken und pharmazeutische Großhändler sollen für die Abgabe von Corona-Antigentests künftig einen Festzuschlag von jeweils 40 Cent plus Umsatzsteuer je Test erheben können. Das sieht der Entwurf für die SARS-CoV-2-PoC-Antigentest-Preisverordnung vor, der am ver­gangenen Dienstag bekannt wurde. Damit will das Bundesgesundheitsministerium (BMG) die Zuschläge im Vertriebsweg im Zaum halten.

Ministerium plant Festzuschläge für Anti­gentests


Foto: imago images / xcitepress

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat erneut von einer der im Frühjahr im Infektionsschutzgesetz geschaffenen Ermächtigungsgrundlage Gebrauch gemacht. Ist eine epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt, ist das BMG unter anderem ermächtigt „zur Sicherstellung der Versorgung mit Labordiagnostik zur Bewältigung der epidemischen Lage Ausnahmen unter anderem Regelungen zum Vertrieb, zur Abgabe und zur Preisbildung und -gestaltung vorzusehen“.