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DAZ aktuell
FFP2-Masken-Ausgabe an Risikogruppen läuft später an
400 Millionen Masken zu verteilen ist eine Herausforderung
Eigentlich wollten Bund und Länder, dass bereits Anfang Dezember FFP2-Masken an besonders vulnerable Gruppen ausgegeben werden – 15 Stück pro Person, gegen eine „geringe Eigenbeteiligung“. So hatten es die Kanzlerin und die Länderchefs am 16. November in ihrem Beschluss zur Corona-Pandemie niedergelegt. Das Dritte Bevölkerungsschutzgesetz liefert die Rechtsgrundlage für eine entsprechende Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums. In dieser Rechtsverordnung sind die Details zu regeln, etwa zum anspruchsberechtigten Personenkreis, aber auch zum Vertrieb, zum Beispiel zur Abgabe der Schutzmasken in Apotheken, sowie zur Preisbildung und Preisgestaltung.
Kürzlich hat der Gemeinsame Bundesausschuss schon die von ihm erbetene Stellungnahme zur Definition der vulnerablen Gruppen, die einen Anspruch auf diese Masken haben sollen, abgegeben. Demnach sind etwa 27,35 Millionen Menschen potenziell anspruchsberechtigt – darunter fallen bereits alle 23,7 Millionen Menschen im Alter ab 60 Jahren. Hinzu kommen jüngere Menschen, die bestimmte Risiken aufweisen: etwa eine Risikoschwangerschaft, Herzinsuffizienz, Schlaganfall, Diabetes mellitus Typ 2, Übergewicht (BMI ab 30). Auch Krebspatienten unter Chemo- oder Radiotherapie sowie COPD- und Asthma-Patienten zählen zu den Risikogruppen.
BMG berät mit Apothekern und Kassen
Doch nun ist die Sache ins Stocken geraten. Spahn betonte, dass es hier um die Ausgabe von rund 400 Millionen Masken gehe – jeder Anspruchsberechtigte soll einmal 15 Masken erhalten und niemand dabei zu kurz kommen. Diese Aufgabe zu beschreiben sei „schnell gemacht“, so Spahn. Die Umsetzung Zug um Zug werde sich aber bis weit in den Dezember hineinziehen. Eine Sprecherin des Bundesgesundheitsministeriums bestätigte auf Nachfrage der DAZ, dass der Bund mit Apotheken und Kassen weiterhin die konkrete Umsetzung berate. „Der Plan bleibt, mit der Maskenausgabe im Laufe des Dezembers zu beginnen“.
Klar ist auch: Die Masken werden aus dem mittlerweile zusammengekommenen Maskenbestand des Bundes kommen. Und bevor sie ausgegeben werden, sind diese noch einem Qualitätssicherungsverfahren zu unterziehen. Denn das BMG räumt auf seiner Webseite selbst ein, dass etwa 20 Prozent der im Frühjahr eilig beschafften Masken nicht den Normanforderungen entsprechen. Hier geht es dem Bund nicht anders als vielen Apotheken.
Indessen hat sich auch Thomas Preis, Vorsitzender des Apothekerverbands Nordrhein, in der Rheinischen Post zum Thema geäußert: Jede Apotheke müsse im Schnitt 15.000 Masken ausgeben. „Das ist schon eine Herausforderung.“ Geklärt werden müsse auch noch, wie die Anspruchsberechtigung nachzuweisen sei: Stellen die Ärzte ein Rezept aus – oder ist das eine Aufgabe für die Kassen? „Vermutlich werden es die Krankenkassen werden, weil die Ärzte nicht mit noch mehr Bürokratie belastet werden sollen“, erklärt Preis. Dieser Bezugsschein müsse dann in der Apotheke vorgewiesen werden, um an die Masken zu kommen. Als weiteres Problem nennt Preis den geplanten Eigenanteil: Mittlerweile koste eine FFP2-Maske im Schnitt fünf Euro. Die Abrechnung der Zuzahlung könne eigentlich nur, wie auch bei Arzneimittelrezepten üblich, über die Apothekenrechenzentren erfolgen – „dort hat man Erfahrung mit Kassen und Selbstbeteiligung“, so Preis.
Es ist also noch etwas Geduld nötig bis die Verordnung des Bundesgesundheitsministers die genauen Regelungen vorgibt. |
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