Pandemie Spezial

Wer wann geimpft werden darf

STIKO-Empfehlungen sind nicht vollständig in die Coronavirus-Impfverordnung eingegangen

hb/du | Jetzt geht es Schlag auf Schlag: EU-weit einheitlich soll am 27. Dezember 2020 mit der Verimpfung der 21. Dezember zugelassenen Biontech/Pfizer-Vakzine Comirnaty® begonnen werden. Die Ständige Impfkommission (STIKO) beim RKI hatte nur wenige Tage zuvor ihre Empfehlung zur COVID-19-Impfung veröffentlicht. Sie beinhaltet eine allgemeine Impfempfehlung und eine Empfehlung zur Priorisierung (siehe Kasten STIKO-Empfehlung). Die Priorisierung ist notwendig, da zu Beginn der Impfung nur begrenzte Impfstoffdosen zur Verfügung stehen werden. Ziel ist es, die Zahl schwerer Krankheitsverläufe und Sterbefälle möglichst schnell zu reduzieren. Die STIKO begründet ausführlich, wie sie die Priorisierung herge­leitet hat. Die rückwirkend zum 15. Dezember 2020 in Kraft getretene Coronavirus-Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums orientiert sich an den STIKO-Empfehlungen, fasst aber die STIKO-Stufen 1 bis 5 in drei Gruppen zusammen und priorisiert an einigen Stellen anders (s. Kasten „Coronavirus-Impfverordnung“). Apothekenpersonal ist danach in Gruppe 3 verortet. |

Corona-Impfung – die STIKO-Empfehlung

Stufenplan und Impfindikationsgruppen zur Priorisierung der COVID-19-Impfung in Deutschland

Stufe 1

  • BewohnerInnen von Senioren- und Altenpflegeheimen
  • Personen im Alter von ≥ 80 Jahren
  • Personal mit besonders hohem Expositionsrisiko in medizinischen Einrichtungen
  • Personal in medizinischen Einrichtungen mit engem Kontakt zu vulnerablen Gruppen
  • Pflegepersonal in der ambulanten und stationären Altenpflege
  • Andere Tätige in Senioren- und Altenpflegeheimen mit Kontakt zu den BewohnerInnen

Stufe 2

  • Personen im Alter von ≥ 75 – 79 Jahren
  • Personal mit hohem Expositionsrisiko in medizinischen Einrichtungen
  • Personen mit einer Demenz oder geistigen Behinderung in Institutionen
  • Tätige in der ambulanten oder stationären Versorgung von Personen mit Demenz oder geistiger Behinderung
  • Personen mit Down-Syndrom (Trisomie 21)

Stufe 3

  • Personen im Alter von ≥ 70 – 74 Jahren
  • Personen nach Organtransplantation
  • Personen mit Vorerkrankungen mit ­hohem Risiko
  • BewohnerInnen und Tätige in Gemeinschaftsunterkünften
  • Enge Kontaktpersonen von Schwangeren
  • Enge Kontaktpersonen bzw. Pflegende von Personen mit hohem Risiko
  • Personal mit moderatem Expositions­risiko in medizinischen Einrichtungen und in Positionen, die für die Aufrechterhaltung der Krankenhausinfrastruktur besonders relevant sind
  • Teilbereiche des Öffentlichen Gesundheitsdienstes

Stufe 4

  • Personen ≥ 65 – 69 Jahren
  • Personen mit Vorerkrankungen mit moderat erhöhtem Risiko und deren engste Kontaktpersonen
  • Personal mit niedrigem Expositionsrisiko in medizinischen Einrichtungen
  • LehrerInnen
  • ErzieherInnen
  • Personen mit prekären Arbeits- und/oder Lebensbedingungen

Stufe 5

  • Personen im Alter von ≥ 60 – 64 Jahren
  • Personal in Schlüsselpositionen der Landes- und Bundesregierungen
  • Beschäftigte im Einzelhandel
  • Beschäftigte zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit mit erhöhtem Expositionsrisiko
  • Berufsgruppen der kritischen Infrastruktur

Stufe 6

  • Alle übrigen Personen im Alter von < 60 Jahren

Quelle: Mitteilung der Ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut: Beschluss der STIKO für die Empfehlung der COVID-19-Impfung und die dazugehörige wissenschaftliche Begründung. Epidemiologisches Bulletin 2 | 2021 vom 14. Januar 2021 (online vorab). https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/ImpfungenAZ/COVID-19/Impfempfehlung-Zusfassung.html

Coronavirus-Impfverordnung

Gruppe 1 – höchste Priorität

Hier sind u. a. erfasst:

  • alle über 80-Jährigen.
  • Bewohner und Personal von Pflegeheimen,
  • Mitarbeiter von ambulanten Pflegediensten, Personal auf Intensiv­stationen, in Notaufnahmen und im Rettungsdienst.

Gruppe 2 – hohe Priorität

Hier sind u. a. aufgeführt:

  • Personen ab 70 Jahren,
  • Menschen mit Trisomie 21, Demenz­kranke und Transplantationspatienten,
  • Bereitschaftspolizisten, die zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit einem Risiko ausgesetzt sind,
  • Bewohner von Obdachlosen- oder Asylbewerberunterkünften und
  • enge Kontaktpersonen von Pflege­bedürftigen und Schwangeren

Gruppe 3 – erhöhte Priorität

Diese Gruppe umfasst unter anderem:

  • über 60-Jährige,
  • Menschen mit bestimmten chronischen Erkrankungen wie Adipositas, chronischen Leber- und Nierenerkrankungen,Immundefizienz, Krebserkrankungen, COPD und Asthma, Autoimmun- oder rheumatischen Erkrankungen, Herzerkrankungen und zerebrovaskulären Erkrankungen
  • Mitarbeiter von Polizei, Feuerwehr, Personen in besonders relevanter Position in staatlichen Einrichtungen sowie
  • Erzieher, Lehrer und Mitarbeiter im Einzelhandel.

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