DAZ aktuell

Ein Anschluss, mehrere Anbieter

Wie und wann man sich als Apotheke mit der Telematikinfrastruktur (TI) verbinden sollte

eda/bro/jb | Mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) wurde den Apotheken in Deutschland eine Frist gesetzt: Bis Ende September 2020 müssen sie sich an die Telematikinfrastruktur (TI) anbinden. Dazu sind diverse Anschaffungen erforderlich – unter anderem geht es um Kartenterminals und einen sogenannten E-Health-Konnektor. Einzelne Anbieter verschicken schon seit einiger Zeit Angebote an die Apotheker. Doch wie genau muss man vorgehen, damit man in Zukunft elektronische Rezepte, Medikationspläne und Patientenakten empfangen und bearbeiten kann?

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