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Ein Anschluss, mehrere Anbieter
Wie und wann man sich als Apotheke mit der Telematikinfrastruktur (TI) verbinden sollte
Das inzwischen in Kraft getretene Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) verpflichtet alle Apothekeninhaber, ihre Betriebsstätten bis zum 30. September 2020 an die Telematikinfrastruktur (kurz: TI) anzubinden. Die TI ist gewissermaßen die Datenautobahn des Gesundheitssystems, auf der die Daten von E-Rezepten und E-Medikationsplänen ausgetauscht werden sollen. Sie vernetzt alle Akteure des Gesundheitswesens im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und gewährleistet den sektoren- und systemübergreifenden sowie datensicheren Austausch von Informationen.
Um sich registrieren und authentifizieren zu können, müssen die Apothekenbetriebe allerdings ihre Hard- und Software umstellen. Bei der Hardware müssen ein E-Health-Konnektor (inkl. VPN-Zugangsdienst) und E-Health-Kartenterminals angeschafft werden. Die Apotheker müssen aber auch Zugangskarten für sich selbst (elektronische Heilberufsausweis, HBA) und für die Apotheke (Institutionskarte, SMC-B) beantragen.
Der E-Health-Konnektor
Das Herzstück bei der Anbindung der Apotheke an die TI bildet der Konnektor, der explizit eine Zulassung als E-Health-Konnektor haben muss. Welche Geräte zugelassen sind, kann auf der Website der Gematik in einer Datenbank abgefragt werden (s. Kasten). Aktuelle Anbieter sind die Research Industrial Systems Engineering Forschungs-, Entwicklungs- und Großprojektberatung GmbH (RISE), die secunet Security Networks AG sowie die KoCo Connector GmbH. Insgesamt existieren derzeit zwölf Geräte, die vom Aussehen her einem DSL-Router ähneln. Der E-Health-Konnektor wird in der Regel zusammen mit einem VPN-Zugangsdienst im Paket ausgeliefert, um den verschlüsselten Datenaustausch zu garantieren.
Das E-Health-Kartenterminal
Um die elektronischen Gesundheitskarten der Versicherten sowie die Heilberufsausweise auslesen zu können, wird ein E-Health-Kartenterminal benötigt – in Abhängigkeit von der Anzahl der Kassen und Beratungsarbeitsplätze in der Apotheke sollten mehrere Terminals angeschafft werden. Welche Geräte zugelassen sind, kann, wie bei den Konnektoren auch, auf der Website der Gematik in einer Datenbank abgefragt werden.
Die für die TI zuständige Gematik hat auf ihrer Website viele Informationen für die Leistungserbringer im Gesundheitswesen hinterlegt. Für die Apotheken existiert eine Checkliste (Geben Sie den Webcode T8BW4 in das Suchfeld auf DAZ.online ein) sowie eine Übersicht, der man Komponenten, Dienste und Anbieter entnehmen kann, die für den Betrieb aktuell zugelassen sind (Geben Sie den Webcode Q5BL9 in das Suchfeld auf DAZ.online ein).
Die HBA- und SMC-B-Karten
Den elektronischen Heilberufsausweis, HBA, sowie die Institutionskarte, SMC-B, erhalten die Apotheken von ihrer jeweiligen Apothekerkammer. Der HBA dient der digitalen Authentifizierung als Heilberufler. Mithilfe des HBA können vertrauliche (Patienten-)Daten elektronisch signiert und verschlüsselt versendet werden.
Die SMC-B-Karte ist notwendig, damit der Konnektor überhaupt eine Verbindung zur TI aufbauen kann. Die Karte ist also gewissermaßen der „Schlüssel“ zur Datenautobahn.
In beiden Fällen müssen die Karten und die PIN-Briefe vor unbefugtem Zugriff geschützt werden. Die SMC-B-Karte muss darüber hinaus innerhalb von vier Wochen nach Erhalt freigeschaltet werden, ansonsten verliert sie ihre Gültigkeit. Auf den Homepages der Kammern existieren Anleitungen, die den Antragsprozess des HBA und der SMC-B-Karte darstellen.
Neben persönlichen Daten bzw. den Angaben zu der Betriebsstätte kann zwischen verschiedenen Kartenanbietern gewählt werden. So ist beispielsweise die Bundesdruckerei als Hersteller der SMC-B zugelassen.
Die Apothekerkammer prüft die Angaben auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Zuständigkeit und informiert im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens über die nächsten Schritte. Manche Kammern arbeiten mit dem PostIdent-Verfahren. Anschließend kann beim ausgewählten Kartenanbieter die Produktion des HBA bzw. der SMC-B-Karte beantragt werden. Die Karten werden den Apotheken letztendlich per Post zugesendet. Separat kommen außerdem die PIN-Briefe.
Die Karten können je nach Anbieter monatlich oder quartalsweise bezahlt werden. Im Fall der SMC-B-Karte werden die anfallenden Kosten durch die Förderpauschale, die zwischen Deutschem Apothekerverband (DAV) und GKV-Spitzenverband vereinbart wurde, weitestgehend refinanziert. Die Kosten in Höhe von 378,15 Euro werden für fünf Jahre kumuliert ausgezahlt.
Auch für den HBA gibt es eine Förderpauschale in Höhe von 449 Euro, ebenfalls für fünf Jahre und kostendeckend – allerdings nur für den HBA des Inhabers. Alle anderen (angestellten) Apotheker müssen die Kosten selber tragen beziehungsweise Abmachungen mit ihrem Arbeitgeber treffen, dass dieser die Kosten übernimmt.
TI-Pakete werden bereits seit einiger Zeit angeboten
Alle großen Apothekensoftwareanbieter haben inzwischen „TI-Pakete“ geschnürt, die sie den Apotheken anbieten – dazu gehört neben den Geräten auch zumeist die Vor-Ort-Einrichtung und weitere Serviceleistungen.
Pharmatechnik und CGM-Lauer, die in diesem Bereich zusammenarbeiten, bieten zum Beispiel das folgende Paket an: Für 3500 Euro gibt es demnach den zertifizierten Konnektor und zwei Kartenterminals. Im Preis enthalten ist zudem ein „E-Health-Upgrade“, das Notfalldatenmanagement und der E-Medikationsplan sowie die Einrichtung und Konfiguration des VPN-Zugangsdienstes, die Inbetriebnahme und eine Kurzeinweisung der Mitarbeiter. Pharmatechnik bietet darüber hinaus Unterstützung beim Ausfüllen der „TI Ready-Checkliste“ an. Dabei entstehen einmalige Kosten in Höhe von 89 Euro. Der DAZ liegt ein aktuelles Angebot von ADG vor, das den Apotheken die benötigten Komponenten für 3479 Euro anbietet.
Für jedes zusätzliche Kartenterminal berechnen alle Anbieter den Apotheken einmalig 559 Euro.
Laufende Kosten
Doch mit einer Einmalanschaffung ist es nicht getan. Die TI-Anbindung verursacht auch laufende Kosten. So fallen monatliche Gebühren für den einen oder die mehreren HBA und die SMC-B-Karte an. Dazu kommen monatliche Betriebskosten – je nach Konditionen des Apothekensoftwaresystems.
CGM-Lauer gab im vergangenen September an, dass für den laufenden Betrieb des CGM-Pakets 70 Euro monatlich anfallen. Darin enthalten ist die Servicegebühr für den förderfähigen E-Health-Konnektor „KoCoBox MED+“ inklusive des anstehenden „E-Health-Upgrades“.
Weiter erklärt CGM, dass diese Kosten durch die laufende Förderung des Betriebs für Apotheken von aktuell 210 Euro je Quartal gemäß Finanzierungsvereinbarung zwischen DAV und GKV-Spitzenverband vollständig abgedeckt seien. Allerdings benötige jede Apotheke zusätzlich eine Softwareerweiterung des jeweiligen individuell im Einsatz befindlichen Apothekensoftwaresystems, um mit der TI und durch den Konnektor weitere nutzbare Anwendungen bedienen zu können. Hier haben die Softwarehäuser ganz unterschiedliche Preis- und Lizenzmodelle.
Bei CGM-Lauer fallen beispielsweise zusätzlich noch einmalig 590 Euro für die Grundlizenz für zwei Arbeitsplätze an, dazu kommen 10 Euro monatlich für die Softwarepflege. Für jeden zusätzlichen Arbeitsplatz müssen weitere 200 Euro auf den Tisch gelegt werden plus 3 Euro im Monat für die Softwarepflege.
Bei Pharmatechnik gibt es seit einiger Zeit einen Aktionspreis von monatlich 70 Euro bei einer Mindestvertragslaufzeit von drei Jahren. Hinzu kommen 29 Euro im Monat für das Pharmatechnik Ixos/XT TI- und EGK-Softwarepaket.
ADG berechnet den Kunden eine monatliche Servicegebühr von 29 Euro, Betriebskosten von monatlich 70 Euro sowie – wenn benötigt – für jedes zusätzliche Kartenterminal eine monatliche Servicegebühr in Höhe von neun Euro. Ein Unternehmenssprecher betonte gegenüber der DAZ, dass die ADG-Kunden erst ab Oktober 2020 sowohl die Einmalkosten als auch die laufenden Kosten zahlen müssten.
Noventi finanziert vor
Seit dieser Woche ist nun auch bekannt, wie das Angebot von Noventi/Awinta aussieht. Für 3425 Euro erhalten die Apotheker einen E-Health-Konnektor inklusive Medikationsplan und Notfalldatenmanagement sowie zwei Kartenterminals. Ebenfalls enthalten sind die Vor-Ort-Einrichtung des VPN-Zugangs und ein Vor-Ort-Support durch Noventi. Die Mindestlaufzeit beträgt 48 Monate. Noventi garantiert einen fristgerechten Einbau bis Ende September. Mit Abschluss des Angebotes verpflichten sich die Apotheker zudem, den Heilberufsausweis und die SMC-B-Karte über einen Partner-Dienstleister von Noventi zu beziehen, der in dem Schreiben allerdings nicht weiter benannt wird.
Auslieferung erst nach Zulassung
Was die Kosten der Erstausrüstung betrifft, versucht Noventi die Apotheker mit einem besonderen Angebot zu ködern: Demnach müssen die Apotheker die Kosten, die nicht von der Finanzierungsvereinbarung gedeckt sind, erst ab Juli 2021 dem Konzern bezahlen. Berechnet nach dem voraussichtlichen E-Rezept-Aufkommen werden dann erst einmal 15 Prozent des Preises fällig, ein Jahr später dann weitere 20 Prozent, 2023 weitere 30 Prozent und im Sommer 2024 dann die Schlusszahlung (35 Prozent). Noventi sichert den Apothekern – wie die anderen Hersteller auch – zu, dass die Geräte erst ausgeliefert werden, wenn alle Feldtests bestanden sind und die E-Health-Zulassungen als Bedingung für die Förderfähigkeit erfolgt sind.
Einer Pressemitteilung zufolge will Noventi ebenfalls 70 Euro pro Monat berechnen – für die Wartung, den Support und Updates. Dieser Betrag soll allerdings kostendeckend sein für einen Konnektor und zwei Kartenterminals. Awinta-Kunden müssen zudem weitere 29 Euro pro Monat für die Anbindung an die Warenwirtschaft ausgeben. Im Noventi-Paket ist die Beantragung der oben genannten Karten sowie ein Vor-Ort-Service enthalten, zudem „schenkt“ Noventi den Apothekern noch die Nutzung der Vorbestell-Plattform „Call my Apo“.
Förderfähigkeit der Erstausstattung
Der Finanzierungsvereinbarung zwischen DAV und GKV-Spitzenverband zufolge können die Apotheker für ein „Erstausstattungspaket“ einmalig 1362 Euro abrechnen. Damit abgedeckt sind die Kosten für den Konnektor, zwei Kartenterminals sowie eine SMC-B-Karte. Für jedes zusätzliche Kartenterminal werden 450 Euro erstattet. Wie viele Terminals insgesamt je Apotheke erstattet werden, wird auf Grundlage der Anzahl der zulasten der GKV abgegebenen Packungen ermittelt (max. sechs Geräte). Außerdem erhalten die Inhaber eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 1280 Euro – unter anderem für Schulungen und sonstige Abwicklungsaufwände.
Neben den einmaligen Einrichtungskosten entstehen allerdings noch regelmäßige Ausgaben für die fortlaufende TI-Nutzung. Die Apotheker können einmal in fünf Jahren rund 378,15 Euro als Betriebskostenpauschale für die Verwendung der SMC-B-Karte abrechnen. Ebenfalls alle fünf Jahre können 449 Euro für die Verwendung des HBA abgerechnet werden. Hinzu kommt eine weitere Betriebskostenpauschale, die die Apotheker sogar quartalsweise in Rechnung stellen können – unter anderem für den Zugang zur TI über VPN, den Betrieb des Konnektoren sowie der Kartenterminals. Sie beträgt 210 Euro.
Bestellen - jetzt oder nie?
In Rundschreiben einiger Apothekerverbände wurden die Apothekeninhaber Ende 2019 noch davor gewarnt, zum damaligen Zeitpunkt die benötigte Hardware voreilig zu bestellen. Demnach sollen die am Markt befindlichen Konnektoren nur eine eingeschränkte Zulassung besitzen, u. a. für einen Feldtest, der in NRW stattfinden soll. Erst danach erwarten die Verbände eine endgültige Zulassung der Geräte als E-Health-Konnektor. Das soll zum Ende des ersten Quartals 2020 sein. Davon abhängig sei auch, ob die Refinanzierungsvereinbarung zwischen ABDA und GKV-Spitzenverband für die betroffenen Geräte gelte. Wenn dies nicht der Fall ist, müssten die Kosten allein von den Apotheken getragen werden.
In einem Kundenschreiben äußerte sich daraufhin das Softwareunternehmen Pharmatechnik zu der Thematik und relativiert die Warnungen der Apothekerverbände. Je später die Apotheken die TI-Pakete bei den jeweiligen Anbietern bestellen, desto später würden Produktion und Auslieferung beginnen. Daher: Je früher Apotheken förderbare TI-Pakete bestellen, desto besser kann sichergestellt werden, dass die TI in der Apotheke fristgerecht installiert wird. Das gelte auch für die Institutionskarten (SMC-B) und Heilberufsausweise (HBA), die über die Apothekerkammern zu beziehen sind. Die Ampeln stehen auf Grün: Jeder Apothekeninhaber sollte also – sobald die eigene Kammer und Softwarefirma bereit ist – mit der Anschaffung der benötigten Komponenten für den Anschluss an die TI beginnen. |
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