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Ein Anschluss, mehrere Anbieter
Wie und wann man sich als Apotheke mit der Telematikinfrastruktur (TI) verbinden sollte
eda/bro/jb | Mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) wurde den Apotheken in Deutschland eine Frist gesetzt: Bis Ende September 2020 müssen sie sich an die Telematikinfrastruktur (TI) anbinden. Dazu sind diverse Anschaffungen erforderlich – unter anderem geht es um Kartenterminals und einen sogenannten E-Health-Konnektor. Einzelne Anbieter verschicken schon seit einiger Zeit Angebote an die Apotheker. Doch wie genau muss man vorgehen, damit man in Zukunft elektronische Rezepte, Medikationspläne und Patientenakten empfangen und bearbeiten kann?
19.02.2020, 23:00 Uhr
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