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Gesundheitspolitik
Mehr Geld fürs Testen in Bayern
Vergütungssatz von 15 Euro pro Testdurchführung wie bei den Ärzten
Bei der Umsetzung der Beschlüsse der Bund-Länder-Runde vom vergangenen Mittwoch setzt Bayern bei der Durchführung der kostenlosen Antigen-Schnelltests besonders auf die Apotheken. So heißt es im Bericht aus der Kabinettssitzung vom vergangenen Donnerstag: „Der Ministerrat beschließt weiter die für die Beauftragung der Apotheken als Schnellteststellen erforderlichen Mittel in Höhe von 41 Mio. Euro für den Zeitraum von zwei Monaten zur Verfügung zu stellen.“ Gegenüber der AZ führte ein Ministeriumssprecher dazu aus: „Apotheken stellen gegenüber lokalen Testzentren ein wesentlich wohnortnäheres und dezentrales Testen sicher. Aus diesen Gründen ist es von zentraler Bedeutung, die rund 2800 bayerischen Apotheken von Anfang an in das erweiterte Testangebot einzubeziehen, da sie ein niederschwelliges, flächendeckend gut erreichbares Netzwerk für Testungen bieten können.“ Dabei sollen die Apotheker neben freiwilligen anlasslosen Selbsttests auch dort tätig werden, wo ein Pflichttest abgenommen oder ein entsprechender Testnachweis formell bestätigt werden muss.
Bei der Honorierung zeigt sich Bayern großzügiger als der Bund: „Um hier einen Anreiz für die Apotheken zu schaffen, hebt der Freistaat den nach der Testverordnung des Bundes (TestV) vorgesehenen Vergütungssatz von 12 Euro pro Test auf 15 Euro an, wie dies nach der TestV bei der Testabnahme durch Ärzte vorgesehen ist.“ Und: Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege setze sich „auch weiterhin beim Bund für eine Angleichung der Vergütungssätze der Apotheker an die Vergütungssätze der Ärzte ein“.
Bei der Anzahl der Tests folgt Bayern der Vorgabe des Bundes, wonach ein Schnelltest pro Woche kostenlos ist. Darüber hinaus hält Bayern aber bei den PCR-Tests an seiner Strategie fest, dass sich jeder jederzeit kostenlos testen lassen kann. |
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