Testpflicht fordert Apotheken heraus
„Ab 12. April dürfen unabhängig von der Inzidenz in der jeweiligen Region nur noch Schülerinnen und Schüler am Präsenzunterricht teilnehmen, die in der Schule unter Aufsicht einen Selbsttest mit negativem Ergebnis gemacht haben“, heißt es auf der Website des bayerischen Kultusministeriums. Alternativ könne auch ein aktueller negativer COVID-19-Test (PCR- oder PoC-Antigenschnelltest, der durch medizinisch geschultes Personal durchgeführt wird) vorgelegt werden, den z. B. lokale Testzentren, Ärzte oder andere geeignete Stellen durchführen.