Gesundheitspolitik

Betriebe müssen Tests anbieten

Ab Dienstag Angebotspflicht

ks | Ab dieser Woche Dienstag sind Arbeitgeber verpflichtet, ihren Beschäftigten, die nicht ausschließlich zu Hause arbeiten, Corona-Tests anzubieten. Die Kosten dafür müssen sie selbst übernehmen. Geregelt ist diese neue Pflicht in der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung, die überdies bis zum 30. Juni 2021 verlängert wurde.

Betriebe müssen Tests anbieten

Mit den Testungen sollen Infektionsketten frühzeitig unterbrochen, die Gesundheit geschützt und letztlich Betriebsschließungen vermieden werden, erklärte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD). „Diese neue Pflicht ist nötig geworden, damit wirklich alle Beschäftigten im Betrieb ein Testangebot erhalten.“

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