E-Rezept

Das einzig sinnvolle E-Rezept: aus Papier!

Apotheker Lorenz Weiler fühlt sich bestätigt

eda | Lorenz Weiler sorgte im Sommer 2019 für Aufsehen, als er in einem Gastkommentar auf DAZ.online „sein“ E-Rezept vor­stellte. Nicht nur deshalb, weil der Apothekeninhaber aus der Nähe von Hannover selbst an einer digitalen Verordnung werkelte, sondern vor allem deshalb, weil er prophezeite, dass E-Rezepte nur dann sinnvoll seien, wenn sie in Papierform vorliegen. Zur Einführung des offiziellen E-Rezepts behilft sich die gematik nun tatsächlich der Papierform. Wir haben uns zum Abschluss unseres DAZ-Schwerpunkts mit dieser Frage auseinandergesetzt: Wird Apotheker Lorenz Weiler tatsächlich Recht behalten und wie schätzt er die aktuelle Entwicklung ein?

COVID-19-Impfstoffe: So wird abgerechnet

Für die Abrechnung nicht nur ihrer eigenen, sondern auch der Vergütung des Großhandels sind die Apotheken zuständig: Sie rechnen unter Angabe der BUND-PZN über ihr jeweiliges Rechenzentrum mit dem Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) ab und leiten den Anteil ihres Großhändlers an der Summe an diesen weiter. Das BAS holt sich das Geld aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds zurück.

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