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Gesundheitspolitik
AstraZeneca für alle
Bund und Länder heben Priorisierung auf
Vergangenen Donnerstag teilte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn nach einem entsprechenden Beschluss mit seinen Länderkollegen mit, dass die Priorisierung mit einer festen Vorrangliste für den Impfstoff von AstraZeneca voll aufgehoben wird. „Das heißt, dass beim Impfen in den Arztpraxen die Ärzte entscheiden, wer jetzt wann mit dem Impfen dran ist“, so Spahn. Diese Entscheidung sollten die Ärzte gemeinsam mit dem Impfling treffen. Außerdem soll es dem impfenden Arzt in Absprache mit dem Impfling freistehen, den Abstand zwischen Erst- und Zweitimpfung im Rahmen der Zulassung zu verkürzen. Damit kann die Zweitimpfung in einem Intervall von vier bis zwölf Wochen erfolgen.
Die rechtliche Grundlage dafür findet sich in der Coronavirus-Impfverordnung. Danach kann „von der Reihenfolge nach Abs. 2 Satz 1 (...) abgewichen werden, wenn dies für eine effiziente Organisation der Schutzimpfungen oder eine zeitnahe Verwendung vorhandener Impfstoffe notwendig ist, insbesondere um einen Verwurf von Impfstoffen zu vermeiden“.
Nicht einverstanden damit ist allerdings die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut. Im Vorfeld der Ankündigung von Spahn hatte die STIKO dafür plädiert, zunächst weiter an der Bevorzugung besonders gefährdeter Gruppen festzuhalten. Auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur bestätigte der STIKO-Vorsitzende Thomas Mertens, dass sich diese Erklärung auch auf AstraZeneca beziehe.
Zudem wurden die Weichen für die Corona-Impfungen der 12- bis 18-Jährigen gestellt. Die entsprechende EMA-Zulassung des Biontech-Impfstoffs wird für Juni erwartet. Der Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz (GMK), Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek, erläuterte dazu: „Die Länder werden bis Ende Mai ein Konzept erstellen, wie sie das Impfangebot bis Ende August sicherstellen können. Der Bund kümmert sich um die Beschaffung des notwendigen Impfstoffs, der zusätzlich zur Verfügung gestellt wird.“ |
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