Gesundheitspolitik

Kommt der Impfnachweis vom Apotheker?

Gesetzentwurf in Gesundheitsausschuss überwiesen / Bedenken aus dem Bundestag

cm/cha | Die vergangene Woche von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Erleichterungen für Geimpfte und Genesene dürften in Kürze dazu führen, dass viele Menschen in der Lage sein wollen, ihre Immunität nachzuweisen. Das Bundesgesundheitsministerium und die Regierungsfraktionen möchten daher, dass auch Apotheker einen entspre­chen­den Nachtrag vornehmen dürfen. Doch es bestehen Zweifel.
Foto: imago images/Friedrich Stark

Nach dem Willen der Bundesregierung sollen Apotheker künftig Impfpässe ergänzen dürfen. Das geht aus dem „Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze“ hervor, den der Bundestag am vergangenen Donnerstag in erster Lesung beraten hat. Bereits Ende April hatte das Bundes­ministerium für Gesundheit (BMG) eine entsprechende Vorlage samt Formulierungshilfe für die Regierungsfraktion ausgearbeitet. Doch das Kabinett hat mit dem Beschluss noch eine Woche gewartet. Mittlerweile wurde der Gesetzentwurf an anderen Stellen erweitert. Es ist aber dabei geblieben, dass § 22 Infektionsschutzgesetz, der die Impfdokumentation regelt, so angepasst werden soll, dass künftig nicht mehr nur „jeder Arzt“, sondern „jeder Arzt oder Apotheker“ Ergänzungen am Impfausweis vornehmen darf, wenn eine frühere Impfdokumentation über die nachzutragende Impfung vor­gelegt wird. Zur Begründung heißt es: „Diese Möglichkeit vereinfacht insbesondere Nachtragungen in einen digitalen Impfpass.“

Dennoch haben offenbar einige Abgeordnete Bedenken gegen die Pläne. Auch Bundesgesundheits­minister Jens Spahn (CDU) erklärte noch am vergangenen Dienstag laut „Tagesspiegel“, dass es gegen eine solche Lösung nicht zuletzt wegen der Fälschungsproblematik Vorbehalte im Bundestag gebe. Würden hingegen Belege nur dort ausgestellt, wo geimpft wurde, verringere sich die Fälschungsgefahr, heißt es in dem Beitrag. „Das müssen wir nun in den kommenden zwei Wochen klären“, sagte Spahn demnach zu den weiteren Verhandlungen über die entsprechende Änderung im Infektionsschutz­gesetz mit den Fraktionen.

Bei der Debatte im Bundestag kamen die von Spahn erwähnten Bedenken nicht zur Sprache. Der Gesetzentwurf wurde in den Gesundheitsausschuss verwiesen. Laut Pressestelle könnte dieser sich in der nächsten Sitzungs­woche, die vom 17. bis zum 21. Mai dauert, damit befassen.

Die ABDA hat bereits frühzeitig in ihrem Newsroom das Ausstellen von digitalen Impfnachweisen durch Apotheken begrüßt. „Die Apotheken helfen gerne dabei, dass Millionen Menschen möglichst bald wieder ihre Grundrechte und Freiheiten in Anspruch nehmen können“, sagte ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening. „Apotheken könnten die gelben Impfausweise prüfen, um als Prüfstelle dann verifizierte Informationen in ein digitales Portal einzutragen, das vom Bürger beispielsweise in einer App überall aufrufbar und vorzeigbar wäre. Dafür müssen rechtliche, technische und betriebswirtschaftliche Details noch geklärt werden.“ |

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