Gesundheitspolitik

Kommt jetzt der Run auf die Impfzertifikate?

Apotheken Vorreiter bei der Erstellung des digitalen Impfnachweises

cha | Schon seit einigen Wochen wurde darum gerungen, am heu­tigen Montag soll es losgehen: Die Apotheken können für alle gegen COVID-19 Geimpften auf Basis des gelben Impfpasses oder einer Bescheinigung des Impfzentrums beim Robert Koch-Institut (RKI)Impfzertifikate anfordern. Diese lassen sich dann entweder in die CovPass-App bzw. die Corona-Warn-App auf dem Smartphone integrieren oder können als Ausdruck eines QR-Codes mitgeführt werden. 

Das Ziel: Jeder Geimpfte soll sich ausweisen können, ohne ständig den Impfpass mit sich führen zu müssen. Das soll nicht nur Erleichterungen z. B. beim Besuch eines Restaurants oder von Ver­anstaltungen bieten, sondern vor allem auch im Reiseverkehr. Auf die Apotheken dürfte damit einiges an Mehrarbeit zukommen. Mitglieder eines Apothekerverbands können dabei auf das Verbändeportal www.mein-apothekenportal.de zugreifen. Für Nicht-Mitglieder soll ein Gastzugang eingerichtet werden, zudem arbeitet das RKI an einer separaten Lösung.

In Zukunft soll alles ganz einfach sein: Wer beim Restaurantbesuch oder an der Grenze nachweisen muss, dass er gegen COVID-19 geimpft ist, braucht nicht mehr den gelben Impfpass mit sich zu führen, sondern kann einen QR-Code vorzeigen, wahlweise in der CovPass-App bzw. der Corona-Warn-App auf dem Smartphone oder als Ausdruck. Dieser wird dann ebenfalls per App eingelesen und die Sache ist erledigt. Wer zukünftig geimpft wird, bekommt den QR-Code gleich mitgeliefert, doch viele Millionen Menschen haben nur den Eintrag im gelben Impfpass oder eine Bescheinigung des Impfzentrums. Neben den Arztpraxen, die erst testweise einsteigen (siehe Artikel "Ärzte noch nicht flächendeckend bereit"), und den Impfzentren, die zum Teil die Belege per Post verschicken, sollen nun die Apotheken als Vorreiter dabei helfen, diese Daten in die digitale Welt zu transportieren, indem sie ein Impfzertifikat beim RKI anfordern.

Für die Apotheker führt derzeit der einzige Weg zum Impfzertifikat über das Verbändeportal www.mein-apothekenportal.de. Dort muss man sich zunächst registrieren. Kommen dann ab dem heutigen Montag die ersten Kunden mit Impfpass oder Bescheinigung des Impfzentrums, werden die Daten in eine Maske in dem Portal ein­gegeben und an das RKI gesendet. Dieses erstellt dann das Impfzer­tifikat in Form eines QR-Codes, der ausgedruckt und dem Kunden mitgegeben werden kann; alter­nativ kann der Kunde auch den QR-Code direkt einscannen.

Foto: ABDA

DAV-Vize Hubmann „Ich möchte keine Trittbrettfahrer, Schmarotzer kann ich nicht brauchen.“

Für Unmut sorgte vergangene Woche, dass Apotheker, die nicht Mitglied in einem Verband sind, keine Impfzertifikate ausstellen können. Vonseiten des Deutschen Apotheker-Verbands (DAV) schien dies durchaus gewollt. So verwies DAV-Vize Dr. Hans-Peter Hubmann bei der Delegiertenversammlung der Bayerischen Landesapothekerkammer laut einem Bericht von DAZ.online darauf, dass das nur wenige Apotheken betreffe – und die seien in seinen Augen „selber schuld“. Da die Verbände das Portal aus ihren Mitteln finanziert hätten, sei es aus seiner Sicht legitim, den Service nur Mitgliedern zur Verfügung zu stellen. „Ich möchte keine Trittbrettfahrer, Schmarotzer kann ich nicht brauchen“, so Hubmann wörtlich.

RKI arbeitet an Lösung für Nicht-Verbandsmitglieder

Doch damit kommen die Verbändevertreter offenbar nicht durch. So teilte die Apothekerkammer Berlin mit, dass nach ihrer Rechtsauf­fassung „das Ausstellen von Impfzertifikaten nicht von der Mitgliedschaft in einem Apothekerverband abhängig sein darf“. Deswegen habe sie bei der ABDA darauf gedrungen, dass für Nicht-Verbandsmitglieder eine Zugangsmöglichkeit geschaffen werde. Offenbar erfolgreich, denn die Kammer informiert weiter darüber, dass ein Gastzugang eingerichtet werden solle. Aber auch beim RKI möchte man, dass alle Apotheken Impf­zertifikate ausstellen können. „An einer Lösung für Nicht-DAV-Mitglieder wird derzeit gearbeitet. Die Website wird nach dem Start der Anwendung laufend aktualisiert. Derzeit ist das Projekt noch nicht final für die Öffentlichkeit zugänglich, die Testphase ist bereits abgeschlossen und der Roll-out-Prozess wird derzeit vollzogen“, antwortete die Pressestelle auf Anfrage der AZ.

Den offiziellen Startschuss für den digitalen Impfnachweis gab Bundesgesundheitsminister Jens Spahn am vergangenen Donnerstag. Dabei verteidigte er in der Pressekonferenz, dass die Apotheken für die Ausstellung des Impfzertifikats 18 Euro bekommen. Hier müsse eine Prüfung vorgenommen werden, und dieser Kontrollaufwand spiegle sich in der Vergütung wider. Bei einem Preis, der diesen Aufwand nicht berücksichtige, würden die Apotheker nicht mitmachen.

Was Spahn nicht erwähnte: Wieder einmal werden die Ärzte für dieselbe Leistung besser honoriert als die Apotheker. Darauf wies der DAV-Vorsitzende Thomas Dittrich bei der DAV-Wirtschaftskonferenz am vergangenen Donnerstag hin. Denn bei den 18 Euro handle es sich um einen Bruttobetrag, bei dem anders als bei den Ärzten Umsatzsteuer anfalle. |

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