RKI-Datenschutzhinweise auslegen!
Demnach sind jetzt zusätzlich zur Datenschutzerklärung der Apotheke, mit der Kunden und Kundinnen rund um das Procedere der Zertifikatsausstellung belehrt werden, auch die Datenschutzhinweise des Robert Koch-Instituts (RKI) auszulegen oder anderweitig so zur Verfügung zu stellen, dass interessierte Bürger diese vor Ausstellung des Zertifikats – also vor Beginn der Datenverarbeitung – zur Kenntnis nehmen können. Das Bundesgesundheitsministerium hatte darauf hingewiesen, dass diese Vorab-Info zwingend ist. Diese RKI-Datenschutzhinweise können in deutscher und englischer Sprache über die ABDA-Webseite (im geschützten Bereich: Themen > Versorgungsfragen > Informationen zum Coronavirus) abgerufen werden.