Vorteil für die alten Gestagene

Geringeres Thromboembolierisiko bestätigt

jb | Dass kombinierte orale Kontrazeptiva das Risiko für venöse thromboembolische Ereignisse (VTE) erhöhen, ist seit Längerem bekannt. Ebenso wie die Tatsache, dass das Ausmaß des ­Risikos von der Art des Gestagens ­abhängt. In mehreren Untersuchungen gab es bereits Hinweise, dass die neueren Gestagene diesbezüglich kritischer sind als die älteren. Allerdings waren diese Studien aufgrund methodischer Schwächen nicht in der Lage die Risikoerhöhung zu quantifizieren, zudem waren neuere oder seltener verordnete Substanzen wie Drospirenon oder Norgestimat nicht berücksichtigt. Eine ­britische Fall-Kontroll-Studie hat diese unterschiedlichen Risikoprofile jetzt noch einmal bestätigt.

RKI-Datenschutzhinweise auslegen!

Demnach sind jetzt zusätzlich zur Datenschutzerklärung der Apotheke, mit der Kunden und Kundinnen rund um das Procedere der Zertifikatsausstellung belehrt werden, auch die Datenschutzhinweise des Robert Koch-Instituts (RKI) auszulegen oder anderweitig so zur Verfügung zu stellen, dass interessierte Bürger diese vor Ausstellung des ­Zertifikats – also vor Beginn der Datenverarbeitung – zur Kenntnis nehmen können. Das Bundesgesundheitsministerium hatte ­darauf hingewiesen, dass diese Vorab-Info zwingend ist. Diese RKI-Datenschutzhinweise können in deutscher und englischer Sprache über die ABDA-Webseite (im geschützten Bereich: Themen > Versorgungsfragen > Informationen zum Coronavirus) abgerufen werden.

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