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- AZ 37/2021
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Gesundheitspolitik
Kein Lohn für Ungeimpfte
Bundesländer wollen nicht mehr für Quarantäne zahlen
Wer aufgrund einer Quarantäneanordnung nicht arbeiten kann und deshalb einen Verdienstausfall erleidet, hat laut dem Infektionsschutzgesetz Anspruch auf Entschädigung. Doch das gilt nicht für jeden: Das Gesetz sieht nämlich weiter vor, dass eine solche Entschädigung nicht erhält, „wer durch Inanspruchnahme einer Schutzimpfung (...), die gesetzlich vorgeschrieben ist oder im Bereich des gewöhnlichen Aufenthaltsorts des Betroffenen öffentlich empfohlen wurde, (...) ein Verbot in der Ausübung seiner bisherigen Tätigkeit oder eine Absonderung hätte vermeiden können“.
Nun machen die ersten Bundesländer Ernst damit. Das baden-württembergische Gesundheitsministerium kündigte bereits am 2. September an, dass ab dem 15. September nicht geimpfte Personen mit einer Ablehnung entsprechender Anträge für eine Entschädigung rechnen müssten. Denn bis dahin habe „jede und jeder in Baden-Württemberg die Möglichkeit für eine Impfung“ gehabt.
Rheinland-Pfalz will alsbald nachziehen: Wer nicht gegen Corona geimpft ist und eine behördliche Anweisung zur Quarantäne erhält, hat laut einer Meldung der Deutschen Presse-Agentur ab Oktober keinen Anspruch mehr auf Lohnfortzahlung.
Auch Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann äußerte sich am vergangenen Donnerstag im Landtag in Düsseldorf zur Lohnfortzahlung für Ungeimpfte: „Ich bin dafür, dass wir sie ihnen nicht mehr geben, damit völlig klar ist, wenn ich mir die Freiheit rausnehme, mich nicht impfen zu lassen – wobei nach allen Erkenntnissen das Impfen die einzige Möglichkeit ist, diese Pandemie in den Griff zu kriegen –, dann muss ich für die Konsequenzen, die daraus entstehen, auch in vollem Umfang persönlich einstehen.“
Ähnlich ist die Einschätzung in Bayern. Gesundheitsminister Klaus Holetschek sagte gegenüber der Süddeutschen Zeitung: „Es kann nicht sein, dass die Gemeinschaft dafür zahlen muss, wenn das Risiko einer Infektion hätte vermieden werden können.“ Wenn sich jemand nicht impfen lasse, obwohl keine gesundheitlichen Gründe dagegen sprächen, gebe es aus seiner Sicht auch keinen Anspruch auf eine Erstattung des Verdienstausfalls.
Auch weitere Bundesländer haben angekündigt, die Frage zu prüfen. Nicht betroffen davon ist die Lohnfortzahlung für Eltern, deren Kinder in Quarantäne müssen. |
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