Wirtschaft

Zertifikate jetzt auch für Boosterimpfungen

Was Apotheken bei der Dokumentation von Auffrischimpfungen beachten müssen

cm | Seit vergangenem Mittwoch ist es so weit: Nachdem bereits eine Woche zuvor die CovPass-App und die Corona-Warn-App aktualisiert wurden und seither digitale Zertifikate über Auffrischimpfungen akzeptieren, können nun die Apotheken auch die entsprechenden Nachweise für die Geimpften ausstellen. Inzwischen steht zudem eine aktualisierte Handlungshilfe auf der Website der ABDA bereit, die dazu einige Hinweise enthält.

Zertifikate jetzt auch für Boosterimpfungen

Apotheken dürfen gemäß Infek­tionsschutzgesetz nachträglich digitale Impf- und Genesenenzertifikate für Menschen ausstellen, die sich gegen COVID-19 haben immunisieren lassen oder eine Infektion überstanden haben. Seit Kurzem ist in der Corona­virus-Impfverordnung auch der Anspruch auf Auffrischimpfungen vorgesehen, um den Schutz mit Blick auf den nahenden Herbst noch einmal zu erhöhen. Vergangenen Mittwoch hat der Deutsche Apothekerverband (DAV) das dafür nötige Modul im Apothekenportal freigeschaltet – nun können Apotheken auch Boosterimpfungen digital abbilden.

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