Zertifikate jetzt auch für Boosterimpfungen
Apotheken dürfen gemäß Infektionsschutzgesetz nachträglich digitale Impf- und Genesenenzertifikate für Menschen ausstellen, die sich gegen COVID-19 haben immunisieren lassen oder eine Infektion überstanden haben. Seit Kurzem ist in der Coronavirus-Impfverordnung auch der Anspruch auf Auffrischimpfungen vorgesehen, um den Schutz mit Blick auf den nahenden Herbst noch einmal zu erhöhen. Vergangenen Mittwoch hat der Deutsche Apothekerverband (DAV) das dafür nötige Modul im Apothekenportal freigeschaltet – nun können Apotheken auch Boosterimpfungen digital abbilden.