Management

PTAs im Notdienst

Arbeitsvertrag, Arbeitszeiten, Vergütung – was Arbeitgeber beachten sollten

PTAs können im Notdienst Apotheker unterstützen. Allerdings sind die Vorschriften des Bundesrahmentarifvertrags (BRTV) zum Notdienst auf das notdienstberechtigte Personal zu­geschnitten. Daher gelten beim Einsatz von PTAs im Rahmen einer Notdienstbereitschaft andere Regeln.

PTAs im Notdienst

Vor allem wenn eine Apotheke eine hohe Zahl an Einwohnern notdienstlich versorgen muss, können PTAs eine wertvolle Hilfe sein. Der Einsatz von PTAs im Nacht- und Notdienst muss aus rechtlicher Sicht sorgfältig geplant werden. Da die Regelungen im BRTV zum Notdienst nicht auf die PTAs übertragen werden können, sollte der Apothekeninhaber dabei insbesondere dafür Sorge tragen, dass die PTAs aufgrund der getroffenen arbeitsvertraglichen Vereinbarung überhaupt im Notdienst eingesetzt werden können, das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) beachtet wird und die Vergütung klar geregelt ist. Einige wichtige Aspekte, die beim Einsatz von PTAs im Notdienst zu beachten sind, werden im Folgenden zusammengefasst.

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