Wirtschaft

Starre SMC-B-Regeln und ein lästiger Apostroph

BMG-Berater und Apothekeninhaber Ralf König zur Diskussion über die digitale Auffindbarkeit von TI-Teilnehmern

eda | Für den Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI) benötigen Apotheken unter anderem SMC-B-Karten. Bislang gingen die Kammern davon aus, dass eine Karte pro Betriebserlaubnis ausreicht. Doch zunehmend wird in der Branche Unverständnis über diese Haltung geäußert. So auch von Ralf König, der als Director Pharmacy im Health Innovation Hub (hih) das Bundesgesundheitsministerium bei der Digitalisierung des Gesundheits­wesens berät. König musste als Apothekeninhaber selbst leidvolle Erfahrungen machen – sowohl mit der starren SMC-B-Regelung als auch mit einem lästigen Apostroph im Apothekennamen.

Starre SMC-B-Regeln und ein lästiger Apostroph

Die Telematikinfrastruktur (TI) wird funktionieren, das E-Rezept wird kommen. Gematik-Geschäftsführer Markus Leyck Dieken ist zuversichtlich, dass „schon im nächsten Jahr ein bis zwei Millionen Rezepte täglich über die TI verschickt werden“. Das erklärt er in einem Interview mit dem „Handelsblatt“. Der Gematik-Chef weiß allerdings auch, dass für den ausfallsicheren Datenaustausch innerhalb der TI noch einiges getan werden muss. Hinzu kommt, dass man bis Ende 2025 die ganze TI-Architektur grundlegend überholen will (siehe hierzu DAZ 2021, Nr. 41, S. 12).

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