Wirtschaft

Abrechnungsverfahren steht

Pharmazeutische Dienstleistungen: In einem Punkt sind sich DAV und GKV-SV einig

ks | Im kommenden Jahr sollten die Apotheken eigentlich los­legen mit den neuen pharma­zeutischen Dienstleistungen. Zunächst muss allerdings die Schiedsstelle Klarheit schaffen, welche Dienstleistungen dies sind und in welcher Höhe sie honoriert werden. Immerhin: Einig wurden sich der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband beim Abrechnungsverfahren.

Am vergangenen Mittwoch fand eine außerordentliche DAV-Mitgliederversammlung statt – einziger Tagesordnungspunkt waren die „Pharmazeutischen Dienstleistungen“. Wie die ABDA in ihrem Newsroom informierte, hat sie mit einstimmigem Votum das mit dem GKV-Spitzenverband ausgehandelte Abrechnungsverfahren für die Dienstleistungen beschlossen. Dieses soll jetzt in einer Anlage 11 zum Rahmen­vertrag über die Arzneimittel­versorgung niedergelegt werden.

Dazu erklärte der DAV-Vorsitzende Thomas Dittrich: „Ich freue mich, dass wir heute einen wichtigen Schritt zur Einführung von neuen Pharmazeutischen Dienstleistungen auf Basis des Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetzes geschafft haben.“ Die Leistungsbeschreibungen der pharmazeutischen Dienstleistungen und die Höhe der Vergütung müsse leider im Schiedsverfahren festgelegt werden, so Dittrich.

Schneller Start nach Schiedsstellen-Beschluss

„Aber die Regelung eines Abrechnungsverfahrens erlaubt uns nach dem Schiedsverfahren eine deutlich schnellere Einführung der neuen Leistungen.“ Wenn der GKV-Spitzenverband der Einigung formal zugestimmt habe, könne auch der Nacht- und Notdienstfonds des DAV vom Bundesgesundheitsministerium für die Abrechnung der Dienstleistungen beliehen werden. Dazu gehöre auch, dass jede Apotheke den ab 15. Dezember 2021 fälligen Zuschlag von 20 Cent pro rezeptpflichtiger Fertigarzneimittel­packung an den Fonds abführt, damit die entsprechenden Mittel für die Honorierung der Dienstleistungen zur Verfügung stehen. Dittrich zeigte sich zuversichtlich, dass über das Schiedsverfahren auch die noch offenen inhaltlichen Fragen bald geklärt sind. Zu weiteren Details der Abrechnung wollte sich der DAV auf Nachfrage bei der Pressestelle nicht äußern.

Froese: Feste Preise für einzelne Leistungen

Die Apotheken müssen sich also noch etwas gedulden, ehe sie wissen, wie viel Geld sie für welche künftigen pharmazeutischen Dienstleistungen erhalten werden. Zu erwarten ist aber, dass mit festen Preisen für einzelne Leistungen gestartet wird, wie Peter Froese, Vorsitzender des Apothekerverbands Schleswig-Holstein, am vergangenen Mittwoch bei der Online-Versammlung der Apothekerkammer Schleswig-Holstein erläuterte. Der Umgang mit einer unbe­kannten Zahl von Leistungen sei ein Grundproblem bei allen Fondssystemen, sagte er. Es gebe keine Erfahrungswerte zur Zahl der zu erbringenden Dienstleistungen. |

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