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Aufgeklärt!

Vor der Impfung mit Comirnaty® muss eine schriftliche Einwilligung erteilt werden

du | Mit dem Start der Impfung gegen COVID-19 am 27. Dezember 2020 hat das Deutsche Grüne Kreuz in Zusammenarbeit mit dem Robert Koch-Institut ein Aufklärungsmerkblatt zur Schutzimpfung mit mRNA-Impfstoffen bereitgestellt. Es muss von den zu Impfenden unterzeichnet werden und enthält wichtige Informationen zum Prinzip des Impfstoffs und seinen Risiken, aber auch zur Erkrankung selbst und zu den weiterhin notwendigen Vorbeugemaßnahmen.

So erfährt der Impfwillige, wodurch sich die durch das neuartige Corona­virus SARS-CoV-2 hervorgerufene Erkrankung vor allem auszeichnet.

Die wichtigsten Symptome

Trockener Husten, Fieber über 38 °C, Atemnot sowie ein vorübergehender Geruchs- und Geschmacksverlust, allgemeines Krankheitsgefühl mit Kopf- und Gliederschmerzen sowie Halsschmerzen und Schnupfen werden als häufige Symptome beschrieben.

Seltenere Krankheitszeichen sind Magen-Darm-Beschwerden, Bindehautentzündungen und Lymphknotenschwellungen. Gefürchtet sind schwere Verläufe mit Lungenentzündung und Lungenversagen bis hin zum Tod. Auch auf mögliche Folgeschäden am Herz-Kreislauf- und Nervensystem wird hingewiesen. Den besten derzeit möglichen Schutz vor dieser Erkrankung bietet laut Aufklärungsbogen die Impfung mit dem mRNA-Impfstoff Comirnaty® – neben dem Einhalten der AHA + A + L-Regeln (Abstand halten, Hygiene beachten, Alltagsmaske tragen, Corona-Warn-App herunterladen, regelmäßig lüften).

Foto: mapo – stock.adobe.com

Wie der Impfstoff wirkt

Die Erklärung der Wirk- und Anwendungsweise von Comirnaty® soll nicht zuletzt auch Ängste unter anderem vor Erbgutveränderungen nehmen. Wörtlich heißt es, „Comirnaty ist ein gentechnisch hergestellter Impfstoff, der auf einer neuartigen Technologie beruht. Weitere mRNA-Impfstoffe werden geprüft, sind aber derzeit noch nicht zugelassen. mRNA (Boten-RNA oder messenger Ribonukleinsäure) ist die ‚Bauanleitung‘ für jedes einzelne Eiweiß des Körpers und ist nicht mit der menschlichen Erbinformation — der DNA — zu verwechseln. Im mRNA-Impfstoff gegen COVID-19 ist eine ‚Bauanleitung‘ für einen einzigen Baustein des Virus (das sogenannte Spikeprotein) enthalten. Dieses Spikeprotein ist für sich alleine harmlos. Der Impfstoff ist somit nicht infektiös. Die im Impfstoff enthaltene mRNA wird nicht ins menschliche Erbgut eingebaut, sondern im Körper nach einigen Tagen abgebaut. Dann wird auch kein Viruseiweiß mehr hergestellt. Die nach der Impfung vom eigenen Körper (in Muskelzellen an der Impfstelle und in bestimmten Abwehrzellen) gebildeten Spikeproteine werden vom Immunsystem als Fremdeiweiße erkannt, dadurch werden spezifische Abwehrzellen aktiviert: Es werden Antikörper gegen das Virus sowie Abwehrzellen gebildet. So entsteht eine schützende Immunantwort. Für einen ausreichenden Impfschutz muss der Impfstoff zweimal im Abstand von drei Wochen verabreicht werden. Dabei wird der Impfstoff in den Oberarmmuskel gespritzt.“

Antworten auf wichtige Fragen

Immer wieder wird gefragt, wie lange der Impfschutz anhält, wie gut die Impfung schützt, was passiert, wenn der Abstand zwischen den beiden notwendigen Impfungen nicht eingehalten werden kann. Auch hier sind dem Aufklärungsbogen wichtige Informationen zu entnehmen, die wir im Folgenden wiedergeben.

Wie wirksam ist die Impfung? Der ausreichende Impfschutz beginnt sieben Tage nach der zweiten Impfung. Nach derzeitigem Kenntnisstand sind etwa 95 von 100 geimpften Personen vor einer Erkrankung geschützt.

Wie lange hält der Schutz an? Wie lange dieser Schutz anhält, ist derzeit noch nicht bekannt. Da der Schutz nicht sofort nach der Impfung einsetzt und auch nicht bei allen geimpften Personen vorhanden ist, ist es auch trotz Impfung notwendig, dass man sich selbst und seine Umgebung schützt, indem Sie die AHA + A + L-­Regeln beachten.

Wer profitiert besonders von der Impfung? Der COVID-19-mRNA-Impfstoff ist für Personen ab 16 Jahre zugelassen. Mittelfristig ist es das Ziel, allen Menschen über 16 Jahren eine Impfung gegen COVID-19 anbieten zu können. Da zu Beginn jedoch nicht ausreichend Impfstoff für die Versorgung aller zur Verfügung steht, sollen vordringlich Personen geimpft werden, die entweder ein besonders hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Verlauf von COVID-19 aufweisen (also z. B. ältere Personen), die aufgrund ihrer Berufstätigkeit ein besonders hohes Risiko haben, sich mit SARS-CoV-2 anzustecken, oder die aufgrund ihrer Berufstätigkeit Kontakt zu besonders durch COVID-19 gefährdeten Personen haben.

Können Kinder und Jugendliche ­geimpft werden? Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren sollen nicht geimpft werden. Für sie ist der Impfstoff aktuell nicht zugelassen.

Dürfen Schwangere und Stillende geimpft werden? Da noch nicht ausreichende Erfahrungen vorliegen, wird die Impfung in der Schwangerschaft und Stillzeit derzeit nur nach individueller Nutzen-Risiko-Abwägung empfohlen.

Spricht eine Erkältung gegen eine Impfung? Wer an einer akuten Krankheit mit Fieber über 38,5 °C leidet, soll erst nach Genesung geimpft werden. Eine Erkältung oder gering erhöhte Temperatur (unter 38,5 °C) ist jedoch kein Grund, die Impfung zu verschieben.

Darf bei Vorliegen von Allergien geimpft werden? Bei einer Überempfindlichkeit gegenüber einem Impfstoffbestandteil sollte nicht geimpft werden. Diskutiert wird hier unter anderem eine Reaktion auf Polyethylenglykol. Allergikerinnen und Allergiker sollten in jedem Fall die Impfärztin oder den Impfarzt vor der Impfung über ihre Allergien informieren. Wer nach einer früheren Impfung oder einer anderen Spritze ohnmächtig geworden ist oder zu Sofortallergien neigt, soll dies ebenfalls mitteilen, damit er nach der Impfung ausreichend lange beobachtet werden kann.

Soll nach durchgemachter SARS-CoV-2-Infektion geimpft werden? Hier spricht laut Aufklärungsbogen zwar nichts gegen eine Impfung, aber sie wird erst einmal für nicht notwendig erachtet.

Welche Abstände müssen zu anderen Impfungen eingehalten werden? Hier wird ein Abstand von mindestens 14 Tagen empfohlen.

Welche Impfreaktionen können nach der Impfung auftreten?

Nach der Impfung mit dem mRNA-Impfstoff (Comirnaty®) kann es als Ausdruck der Auseinandersetzung des Körpers mit dem Impfstoff zu ­Lokal- und Allgemeinreaktionen kommen. Diese Reaktionen treten meist innerhalb von zwei Tagen nach der Impfung auf und halten selten länger als ein bis zwei Tage an. Die am häufigsten berichteten Impfreaktionen in der bisher zweimonatigen Beobachtungszeit waren

  • Schmerzen an der Einstichstelle (mehr als 80%),
  • Abgeschlagenheit (mehr als 60%),
  • Kopfschmerzen und Frösteln (mehr als 30%),
  • Gelenkschmerzen (mehr als 20%),
  • Fieber und Schwellung der Ein-stichstelle (mehr als 10%).

Häufig (zwischen 1% und 10%) traten Übelkeit und Rötung der Einstichstelle auf. Gelegentlich (zwischen 0,1% und 1%) traten Lymphknotenschwellungen, Schlaflosigkeit, Schmerzen in Arm oder Bein, Unwohlsein und Juckreiz an der Einstichstelle auf.

Die meisten Reaktionen sind bei älteren Personen etwas seltener als bei jüngeren Personen zu beobachten. Die Impfreaktionen sind zumeist mild oder mäßig ausgeprägt und treten etwas häufiger nach der zweiten Impfung auf.

Wie verhalte ich mich nach der Impfung? Nach der Impfung ist keine besondere Schonung notwendig. Bei Schmerzen oder Fieber nach der Impfung können schmerzlindernde und fiebersenkende Medikamente (z. B. Paracetamol) eingenommen werden.

Sind Impfkomplikationen möglich? In den klinischen Prüfungen vor der Zulassung wurden nach Gabe des mRNA-Impfstoffes (Comirnaty®) vier Fälle (zwischen 0,1% und 0,01%) von akuter Gesichtslähmung beobachtet. Die Ursache wird untersucht. Weitere schwerwiegende Komplikationen wurden in den Studien nicht beobachtet. Seit Einführung der Impfung wurden in sehr seltenen Fällen Überempfindlichkeitsreaktionen berichtet. Diese traten kurz nach der Impfung auf und mussten ärztlich behandelt werden. Grundsätzlich können – wie bei allen Impfstoffen – andere Komplikationen nicht ausgeschlossen werden. Wenn nach einer Impfung Symptome auftreten, die nicht den schnell vorübergehenden Lokal- und Allgemein­reaktionen entsprechen, wird an den Hausarzt verwiesen. Bei schweren Beeinträchtigungen sollten sich die Betroffenen umgehend in ärztliche Behandlung begeben.

Nebenwirkungen melden!

Ein immer wieder betontes Ziel ist es, die im Rahmen dieser neuartigen Impfung auftretenden Nebenwirkungen systematisch zu erfassen. Hierzu wird auf folgende Möglichkeit der Selbstmeldung hingewiesen:

https://nebenwirkungen.bund.de

Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) führt zudem eine Befragung zur Verträglichkeit der Impfstoffe zum Schutz gegen das neue Coronavirus (SARS-CoV-2) mittels der Smartphone-App SafeVac 2.0 durch. Sie kann sowohl im Apple-App-Store als auch im Google-App-Store heruntergeladen werden. Die Befragung ist freiwillig. Auch der Hersteller Biontech/Pfizer ruft zur Meldung unter medinfo@biontech.de auf. |

Literatur

Aufklärungsmerkblatt zur Schutzimpfung gegen COVID-19 mit mRNA-Impfstoff, www.rki.de, Stand 22. Dezember 2020

Das Aufklärungsmerkblatt ist auf DAZ.online unter www.deutsche-apotheker-zeitung.de über den Webcode H7ZW8  abrufbar oder hier klicken.

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