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Aus der Hochschule
Studieneignungstest PhaST mit hohem Nutzen
Testergebnis kann Studienerfolg prognostizieren
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Dezember 2017 stärkt die Rolle notenunabhängiger Kriterien bei der Auswahl von Studierenden für zulassungsbeschränkte Studiengänge. Der Pharmazie-Studieneignungstest PhaST als fachspezifischer Studieneignungstest ist ein solches Kriterium und stellt an alle Bewerber dieselben Anforderungen. Er wird seit 2019 im Auftrag und mit Unterstützung des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur des Landes Baden-Württemberg von den Universitäten Freiburg, Heidelberg und Tübingen in Kooperation mit dem Institut für Test- und Begabungsforschung (ITB) entwickelt und kann von allen pharmazeutischen Fachbereichen genutzt werden.
Der PhaST wird als Online-Test unter Aufsicht durchgeführt und erfasst sowohl fachspezifische kognitive Fähigkeiten als auch naturwissenschaftliche Kenntnisse, die für das Studium von besonderer Bedeutung sind. Nun liegen im Längsschnitt erhobene Daten zur prognostischen Validität des PhaST bei der Vorhersage des Studienerfolgs vor. Im Oktober 2019 legten 131 Studienanfänger der Pharmazie an der Universität Tübingen die erste Version des Studieneignungstests ab. Ihr damaliges Abschneiden im Test (Fähigkeitsparameter der probabilistischen Testtheorie) kann mittlerweile in Zusammenhang gebracht werden mit dem Studienerfolg nach den ersten beiden Semestern (Durchschnittsnote aller Prüfungen in den Modulen Pharmazeutische Chemie 1 + 2, Pharmazeutische Biologie 1, Mathematik und statistische Methoden sowie Physik; Module gewichtet gemäß der Relevanz für das Staatsexamen).
Fast Verdoppelung der Varianzaufklärung
Für die 64 Teilnehmenden, die bereits Prüfungen in allen fünf Modulen absolviert haben, zeigt sich eine signifikante Korrelation zwischen dem PhaST-Ergebnis und dem bisherigen Studienerfolg von r = .56 (unkorrigiert) bzw. r = .62 (nach einer einfachen Minderungskorrektur für die Unreliabilität der Studiennoten). Die Korrelation zwischen Abiturnote und Studienerfolg ist ebenfalls signifikant und liegt bei r = .47 (unkorrigiert).
Der Zusatznutzen des PhaST verglichen mit der Verwendung der Abiturnote als alleinigem Kriterium bei der Studierendenauswahl wurde im Rahmen von Regressionsmodellen ermittelt: Während die Abiturnote alleine 21% der Varianz im Studienerfolg aufklärte, stieg dieser Wert durch die Hinzunahme des PhaST auf 40%. Diese beinahe Verdoppelung der Varianzaufklärung in der Vorhersage des Studienerfolgs durch den Einbezug des PhaST als zusätzliches Auswahlkriterium spiegelt den hohen Nutzen des Studieneignungstests wider.
Im vergangenen Jahr nahmen 273 Bewerber für ein Pharmaziestudium am PhaST teil. Dabei ergab sich eine sehr gute Reliabilität (Messgenauigkeit) von α = .89. Neben den drei Entwickler-Universitäten Freiburg, Heidelberg und Tübingen berücksichtigen inzwischen auch die Universität des Saarlandes in Saarbrücken und die Goethe-Universität Frankfurt den PhaST bei der Zulassung zum Studium im Rahmen der Zusätzlichen Eignungsquote (ZEQ) und des Auswahlverfahrens der Hochschulen (AdH). Weitere Hochschulen laden wir ein, sich über die Möglichkeiten zur Nutzung des PhaST auf der Webseite zu informieren (https://itb-academic-tests.org/hochschulvertreter/phast/) oder sich direkt an uns zu wenden:
Prof. Dr. Frank Böckler, Apotheker, Pharmazeutisches Institut, Eberhard Karls Universität Tübingen, E-Mail: frank.boeckler@uni-tuebingen.de
Dr. Stephan Stegt, Diplom-Psychologe, ITB Consulting GmbH, Bonn, E-Mail: stephan.stegt@itb-consulting.de. |
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