Arzneimittel und Therapie

Es muss nicht zwingend Kupfer sein

Levonorgestrel-haltige Spirale zur Notfallkontrazeption

Neben der „Pille danach“ gibt es auch die Möglichkeit, eine Spirale als Notfallkontrazeptivum einzusetzen ‒ bis zu 120 Stunden nach ungeschützten Geschlechtsverkehr. Derzeit kommen nur kupfer­haltige Intrauterinpessare (IUP) infrage. In einer aktuellen Vergleichsstudie wurde untersucht, ob auch Levonorgestrel-haltige Spiralen für diese Indikation geeignet sein könnten.

Zur Vermeidung einer ungewollten Schwangerschaft nach ungeschütztem Geschlechtsverkehr können Notfallkontrazeptiva postkoital eingesetzt werden. Derzeit stehen zwei Optionen zur Verfügung: Oral eingenommene gestagenhaltige Monopräparate (Levonorgestrel oder Ulipristalacetat) oder die Einlage eines kupferhaltigen Intrauterinsystems. Notfallkontrazeptiva müssen möglichst rasch nach dem ungeschützten Geschlechtsverkehr eingenommen werden: Für Levonor­gestrel liegt das Zeitfenster bei bis zu 72 Stunden nach ungeschütztem Geschlechtsverkehr, für Ulipristalacetat und kupferhaltige Intrauterinpessare bei bis zu 120 Stunden. Darüber hinaus gibt es Hinweise, dass bei adipösen Frauen die kontrazeptive Wirksamkeit, besonders von Levonorgestrel-haltigen Notfallkontrazeptiva, reduziert sein kann. Daher wird in der aktuellen AWMF-S3-Leitlinie „Hormonelle Empfängnisverhütung“ (Stand September 2020) Frauen mit einem BMI über 30 kg/m2 ein kupferhaltiges Intrauterinpessar als Notfallkontrazeptivum empfohlen. Die Studienlage zur Wirksamkeit von Levonorgestrel-haltigen Spiralen als Notfallkontrazeptivum ist derzeit rar; der Einsatz erfolgt notfalls im Off-Label-Gebrauch.

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Alternativ zur Kupferspirale können auch Levonorgestrel-haltige Intrauterin­pessare zur Notfallkontrazeption genutzt werden.

Kupfer vs. Hormone

In einer randomisierten Nicht-Unter­legenheitsstudie von Turok et al. (Universität Utah, USA) wurde die Wirksamkeit von Levonorgestrel-haltigen (52 mg) Spiralen versus kupferhaltigen (T380A) Spiralen als Notfall­kontrazeptiva untersucht. Die Studie wurde an sechs Kliniken in Utah durchgeführt; Studienzeitraum war von August 2016 bis Dezember 2019. Insgesamt wurden 711 Frauen im Alter von 18 bis 35 Jahren mit dem Wunsch eines Notfallkontrazeptivums maximal fünf Tage (120 Stunden) nach ungeschütztem Geschlechtsverkehr und dem Einverständnis der Einlage eines Intrauterinsystems in die Studie eingeschlossen. Die Randomisierung erfolgte 1 : 1. 317 Studienteilnehmer­innen erhielten das Levonorgestrel-haltige Intrauterinpessar und 321 die kupferhaltige Spirale. Ausschluss­kriterien waren unter anderem Stillzeit, vaginale Blutungen unklarer ­Genese oder intrauterine Infektionen in den drei Monaten zuvor.

Dem Edelmetall nicht unterlegen

Primärer Endpunkt war ein positiver Schwangerschaftstest einen Monat nach Einsetzen des Intrauterinpessars. In der Gruppe, die eine Levonorgestrel-haltige Spirale eingesetzt bekommen hatte, gab es eine Teilnehmerin mit einem positiven Testergebnis (0,3%; 95%-Konfidenzintervall: 0,01 bis 1,7), in der Kupferspirale-Gruppe trat bei keiner Frau eine Schwangerschaft ein (0%; 95%-Konfidenzintervall: 0 bis 1,1). Die einzige in der Studie auftretende Schwangerschaft endete mit einer spontanen Fehlgeburt in der zehnten Woche. Unerwünschte Ereignisse, die eine ärztliche Konsultation erforderten, traten in der Gruppe mit Levonorgestrel-haltiger Spirale bei 5,2% der Teilnehmerinnen auf; in der Kupferspirale-Gruppe lag der Anteil bei 4,9%. Am häufigsten berichteten die Frauen über Blutungen, Schmerzen und Krämpfe. Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass LNG-haltige Intrauterinsysteme als Notfallkontrazeptivum der bewährten Kupferspirale in der Wirksamkeit nicht unterlegen sind. Somit könnte die Hormonspirale zukünftig eine weitere Option in der Notfallkontrazeption darstellen. |

Literatur

Turok DK, Gero A, Simmons RG, Kaiser JE, Stoddard GJ, Sexsmith CD, Gawron LM, Sanders JN. Levonorgestrel vs. Copper Intrauterine Devices for Emergenccy Contraception. N Engl J Med 2021; 384:335-44

Hormonelle Empfängnisverhütung, S3-Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG). AWMF-Leitlinie Registernummer 015/015, Stand: September 2020

Apothekerin Dr. Martina Wegener

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