Künftig mindestens zwei Geschäftsleiter pro Factoringinstitut
Die Bundespolitik reagiert offenbar erneut auf die Insolvenz des Apothekenrechenzentrums AvP. Erst in der vorletzten Woche hatten die Koalitionsfraktionen in ihrem Entwurf für das Gesundheitsversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz (GVWG) eine neue Vorschrift vorgesehen, nach der Rechenzentren verpflichtet werden sollen, Abrechnungsgelder auf Treuhandkonten zu hinterlegen (DAZ 2021, Nr. 12, S. 18). Nun soll als weitere Maßnahme vorgeschrieben werden, dass Anbieter von Factoringleistungen oder Finanzierungsleasing einen zweiten Geschäftsführer bestellen müssen. Diese Regelung ist Teil des Schwarmfinanzierungs-Begleitgesetzes, das am Freitagnachmittag der vergangenen Woche im Bundestag in erster Lesung beraten wurde.