DAZ aktuell

Künftig mindestens zwei Geschäftsleiter pro Factoringinstitut

Schwarmfinanzierungs-Begleitgesetz als Reaktion auf die AvP-Insolvenz

tmb | Am 26. März 2021 fand im Bundestag die erste Lesung des Schwarmfinanzierungs-Begleit­gesetzes statt. Es enthält eine neue Verpflichtung für Factoringinstitute, mindestens zwei Geschäftsleiter zu bestellen. Dies kann als Reaktion auf die AvP-Insolvenz verstanden werden. Der FDP-Bundestagsabgeordnete Frank Schäffler mahnt jedoch, es gäbe „weniger ein Defizit an Regeln, sondern ein Vollzugsdefizit“.

Künftig mindestens zwei Geschäftsleiter pro Factoringinstitut

Die Bundespolitik reagiert offenbar erneut auf die Insolvenz des Apothekenrechenzentrums AvP. Erst in der vorletzten Woche hatten die Koalitionsfraktionen in ihrem Entwurf für das Gesundheitsversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz (GVWG) eine neue Vorschrift vorgesehen, nach der Rechenzentren verpflichtet werden sollen, Abrechnungsgelder auf Treuhandkonten zu hinterlegen (DAZ 2021, Nr. 12, S. 18). Nun soll als weitere Maßnahme vorgeschrieben werden, dass Anbieter von Factoringleistungen oder Finanzierungsleasing einen zweiten Geschäftsführer bestellen müssen. Diese Regelung ist Teil des Schwarm­finanzierungs-Begleitgesetzes, das am Freitagnachmittag der vergangenen Woche im Bundestag in erster Lesung beraten wurde.

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