E-Rezept

Das einzig sinnvolle E-Rezept: aus Papier!

Apotheker Lorenz Weiler fühlt sich bestätigt

eda | Lorenz Weiler sorgte im Sommer 2019 für Aufsehen, als er in einem Gastkommentar auf DAZ.online „sein“ E-Rezept vor­stellte. Nicht nur deshalb, weil der Apothekeninhaber aus der Nähe von Hannover selbst an einer digitalen Verordnung werkelte, sondern vor allem deshalb, weil er prophezeite, dass E-Rezepte nur dann sinnvoll seien, wenn sie in Papierform vorliegen. Zur Einführung des offiziellen E-Rezepts behilft sich die gematik nun tatsächlich der Papierform. Wir haben uns zum Abschluss unseres DAZ-Schwerpunkts mit dieser Frage auseinandergesetzt: Wird Apotheker Lorenz Weiler tatsächlich Recht behalten und wie schätzt er die aktuelle Entwicklung ein?

„Was heute bereits für Kinokarte, Warengutschein, Messezugang oder Flugticket funktioniert, drängt sich zwangsläufig auch für das Arzneimittel-Rezept auf“ begann Lorenz Weiler damals seinen Gastkommentar auf DAZ.online. Damals, das war 2019, als die Menschen tatsächlich noch Kinos und Messen besuchten sowie Flugreisen buchten, lag die Einführung des E-Rezepts gefühlt noch sehr weit in der Zukunft. Knappe zwei Jahre später sind wir ein deutliches Stück weiter­gekommen, auch, wenn die oben aufgezählten Lebensbereiche durch die Corona-Krise weitgehend zurückgedrängt wurden. Dennoch: Das E-Rezept hat sich weiterentwickeln können und ist für die Patienten und Apothekenteams zum Greifen nah – am 1. Juli soll der Startschuss fallen für die freiwillige Einführung der digitalen Verordnungen.

Die eGK, ein „totes Pferd“

Was der Apothekeninhaber aus Hannover aber auch direkt verdeutlichte in seinem Plädoyer für das Papier-E-Rezept, ist die Tatsache, dass im Smartphone-Zeitalter Chipkarten eher an Bedeutung verlieren. Obsolet sei daher „die ganze teure Smartness von Millionen elektronischen Gesundheitskarten (eGK)“. Von der Idee mit Plastikkarten müsse man sich als gematik und Ministerium genauso verabschieden wie als Deutscher Apothekerverband von webbasierten Anwendungen zum Empfangen und Versenden von E-Rezepten. „Warum soll man auf eine Webseite gehen, wenn der Arzt das E-Rezept auch ganz klassisch als A6-Papierausdruck, nur eben mit entsprechendem QR-Code versehen, aushändigen kann?“ fragte Weiler in seinem Kommentar. Gesundheitlich beeinträchtigten Menschen stünden so alle Möglichkeiten offen, ohne dass an irgendeiner Stelle zwangsläufig Verständnis- oder Bedienungsprobleme auftreten müssten.

Patienten oder Angehörige könnten ein solches Papier-E-Rezept entweder klassisch in einer Apotheke abgeben und die Wandlung zum Digitalrezept würde dann das Personal übernehmen. Oder die Patienten würden das Blatt mit einer Handykamera abfotografieren und mit den Standard-Apps des Smartphones (E- Mail, WhatsApp, SMS, Facebook) an den Anbieter ihrer Wahl weiterleiten.

Eine PDF-Datei ist „digital genug“

Sollten die Patienten das Papier für den Ausdruck dagegen sparen wollen, so besteht nach den Vorstellungen Weilers weiterhin die Möglichkeit, dass der Arzt das Rezept als generisches PDF erstellt und dem Kunden an dessen private E-Mail-Adresse oder Messenger-Telefonnummer sendet. „Die Erfahrung wird jedoch schnell zeigen, dass ein solches Verfahren für beide Seiten aufwendiger ist und über das Umwelt-Argument der Papier­ersparnis hinaus keinen Mehrwert bringt.“

In jeglicher „Digitalisierung“ darüber hinaus sieht er dagegen lediglich Vorteile für eine „dritte interessierte Seite“ – und zwar die Arzneimittelversender.

Deren größter Traum sei es, die Verordnungen der Kunden möglichst per Dauerabrufgenehmigung direkt vom Server erhalten zu können. Den Kunden würde Sekunden nach der Rezeptausstellung beim Arzt automatisch ein Link zur fertigen Bestellung aufs Handy gesendet, wo sie dann nur noch die vorgeschriebenen Datenschutz-, AGB- und Zahlungsbuttons blind durchklicken und anschließend auf den Post­boten warten müssten. Den Weg zur nächsten Apotheke müssten (und würden) sie dann nicht mehr allein wegen eines Rezeptes in Kauf nehmen.

Zur Person

Foto: Weiler Vital Apotheke Hemmingen

Lorenz Weiler wurde 1968 in eine Hildesheimer Apothekerfamilie geboren, studierte von 1987 bis 1991 Pharmazie in Würzburg und besuchte Seminare an der Wirtschaftsakademie Deutscher Apotheker (WDA) in Bayreuth. Neben seiner anschließenden Tätigkeit als angestellter Apotheker erwarb er zusätzlich ein Diplom in Kulturwissenschaften der Universität Hildesheim und wechselte daraufhin für zehn Jahre in die Eventbranche. Im Jahr 2005 gründete er die WeilerVital-Apotheke in Hemmingen bei Hannover und übernahm 2014 dazu die elterliche Apotheke in Hildesheim als Filiale. Seine langjährig erworbenen Erkenntnisse darüber, was an Digitalisierung für die Vor-Ort-Apotheke tatsächlich funktioniert und was nicht, ermutigten ihn Anfang 2019, sich mit im eigenen Apothekenteam entwickelten Ideen zum E-Rezept an die Fachöffentlichkeit zu wenden und den Kontakt zur Telematik-Abteilung der ABDA zu suchen.

Papierausdruck als implizite Aufforderung

Bei einem Papierausdruck würde laut Weiler dagegen immer eine implizite Aufforderung an die Patienten mitgeliefert: „Gehe zu einem Arzneimittelfachmann und lass’ dich dort persönlich beraten!“ Ein primär elektronisches Dokument hätte seiner Meinung nach deutlich weniger von diesem Aufforderungscharakter. Trotzdem würde eine PDF-Datei als ein inzwischen weithin vertrautes und handhabbares Dokument dem Patienten eine gewisse Zeit des Innehaltens auferlegen, in der er sich bewusst entscheiden kann, an wen er sich im Einzelfall wenden möchte.

Im Sinne der Arzneimittelsicherheit sei es daher absolut essenziell, den Patienten im ersten Schritt das un­eingeschränkte Eigentum an der ärztlichen Verordnung zu verschaffen. Das gelingt aber nur, wenn sie – allein mit seinen Standardwerkzeugen – vollumfänglich über das E-Rezept verfügen und anschließend die Bestellung auslösen können.

Zu den Apps und Webshops, die verschiedene Anbieter im Hinblick auf das E-Rezept entwickelt haben oder derzeit noch entwickeln, hat Lorenz Weiler die folgende Meinung: Diese müssten für das Einlesen der Verordnungen in ihr eigenes System zwingend auf das generische PDF-Format oder ein Foto des Papierausdrucks verweisen. Die Anbieter dürften dagegen nicht in die Lage versetzt werden, an die Verordnungsdaten auf andere Weise (z. B. direkt vom Arzt, über eine Dauerabrufgenehmigung vom Server, o. ä.) zu gelangen. „Nur so ist zu verhindern, dass bereits im Verordnungsprozess eine Lenkung durch interessierte Kreise stattfinden kann, sei es durch gesponserte Apps, Boni oder sonstige Provisionen“, machte Weiler in seinem Kommentar von 2019 deutlich.

Entweder Papier oder PDF

Aus Sicht der Vor-Ort-Apotheke sieht Lorenz Weiler für das E-Rezept zwei Anwendungsfälle: Entweder kann die ärztliche Verordnung wie gewohnt in Papierform vorgelegt oder aber das PDF vom Handy gescannt werden. Zudem bewertet er auch unsichere Kanäle wie WhatsApp oder E-Mail als bedenkenlos, da sämtliche datenschutzrelevanten Angaben auf dem E-Rezept entfallen könnten. Aus Gründen der Praktikabilität empfiehlt er lediglich das Vorhandensein von:

  • Kontaktdaten des verordnenden Arztes
  • Vorname und ggf. Initialen des Nachnamens des Patienten für die Zuordnung innerhalb der Familie
  • Medikationszeilen mit Lfd. Nr., PZN, Bezeichnung, Menge, Dosierung, ggf. fällige Zuzahlung im Klartext
  • Freitext für Anwendungshinweise
  • QR-Code(s) mit Vorgangsnummer(n)

Als pragmatischer Schutz gegen Missbrauch durch Dritte sollten für die Einlösung des QR-Codes vom Überbringer zusätzlich Nachname und Geburts­datum des Patienten benannt und von der Apotheke mit den Serverdaten abgeglichen werden müssen. Daten also, die aus dem vorgeschlagenen Rezeptblatt nicht hervorgehen. Auf diese Weise bräuchten sich nahestehende Personen, die für ein Familienmitglied dringende Arzneimittel besorgen möchten, nicht mit unnötigen Pass­wörtern oder Karten herumschlagen.

Das E-Rezept mit QR-Code auf Papier oder als PDF-Datei

Aus Sicht von Lorenz Weiler bietet es die folgenden Vorteile:

  • E-Version und Papierversion sind homolog gestaltet
  • auch für Menschen mit Handicaps, bzw. ohne Smartphone-Kompetenz
  • nutzt gelerntes Prinzip: Bahn-, Konzert-, Messe-Ticket
  • Klartext-Angaben als Patienteninfo und Fallback bei Internetausfall
  • Verwaltung mit vertrauten Standardwerkzeugen (E-Mail, Messenger)
  • Multimodales Bewusstmachen der Verordnung beim Patienten
  • Implizite Aufforderung sich an Arzneimittelfachleute zu wenden
  • Transaktionsspezifische Authentifizierung pro Rezept
  • Verhinderung kritikloser Dauerbeauftragung von Arzneimittelversendern
  • keine datenschutzkritischen Angaben auf dem Rezeptformular
  • Besorgung für Dritte ohne Aushändigung von ID-Dokumenten möglich
  • Zwei-Faktor-Authentifizierung (QR-Code + Name/Geburtsdatum)
  • erlaubt Voranfragen ohne Abrechnungsmöglichkeit (nur QR-Code senden)
  • Krypto-Schlüssel (AES) im QR-Code (> 10.000 Bit Daten) möglich
  • Apps, die das QR-Rezept einlesen, bleiben für die Markenbildung nutzbar
  • Technik beim Arzt (Drucker) und in der Apotheke (Scanner) vorhanden

Oberstes Ziel bei sämtlichen Prozessen hat für den Apothekeninhaber aus Niedersachsen allein das Wohl des Patienten. Neben maximaler Alltagstauglichkeit bedeutet dies für das E-Rezept aber auch, ihn hier und da vor seiner eigenen Bequemlichkeit zu schützen. Hierfür braucht es aus seiner Sicht am Ende weder eine elektronische Gesundheitskarte aus „Datenträgerzeiten“ noch irgendwelche umständliche (Web-)Apps jeglicher Couleur.

Forderungen mit Blick auf den Juli

Die aktuellen Entwürfe der offiziellen Papier-E-Rezepte begrüßt Lorenz Weiler grundsätzlich: „Es ist gut, dass jetzt mit dieser vernünftigen prag­matischen Lösung gestartet wird“, erklärt er auf Nachfrage. „Ich hatte ja damals vehement dafür geworben“, fügt er augenzwinkernd hinzu. Grundsätzlich mache der Entwurf mit den Zusatz­infos zur Einnahme „einen guten Eindruck“.

Gut findet er auch, dass es einen Sammelcode gibt, der als Foto anonym und ohne weitere Patientendaten vorab an die Apotheke übermittelt werden könnte.

Doch kritisch sieht er den E-Rezept-Token in Form des 2D-Codes: „Warum es ein so kleinteiliger QR-Code sein musste, der vermutlich jedes Atom im Universum eindeutig etikettieren könnte, erschließt sich mir wiederum nicht.“ Weiler fürchtet Schärfeprobleme und Übermittlungsfehler, wenn dieser durch einfaches Abfotografieren und per E-Mail oder Messenger an die lokale Apotheke verschickt wird. („Das könnte zum Glücksspiel werden.“)

Die großen Versender sieht er dadurch sogar im Vorteil: „Damit handelt man sich die große Gefahr ein, dass Versender in ihren nativen Apps, die viele Kunden ja bereits auf dem Handy haben, mit einem einzigen Schnappschuss den delikaten QR-Code sehr viel sicherer auslesen, verifizieren und sofort bearbeiten können – und zwar mit einem Klick!“

Daher hofft er, dass die App-Entwickler für die Vor-Ort-Apotheken diese Schwachstellen im Auge haben. „Sie tragen hier eine riesige Verantwortung“, so Weiler. „Denn das ist es, was der Patient will: sich das Rezept so schnell wie möglich vom Hals schaffen und den Rest der Arbeit der Apotheke überlassen.“ Sollten die Kunden hingegen jedes Mal erst „ihre“ Apotheke aus einer elend langen Liste neu auswählen müssen oder gar erst mit irgendwelchen Gesundheitsinforma­tionen und Produkt-News begrüßt werden, „dann werden sie sich mit Grausen von einer solchen App ab­wenden und ihre Rezepte mit Freude zum Versand schicken“.

Lorenz Weiler prophezeit, dass solange das Papier-E-Rezept auch nur als Option existiert, es auch in ferner Zukunft über 90 Prozent der Patienten einfordern werden und der Fummelei mit irgendeiner zentralen App vorziehen. Der „One-Click-Scan“ mit einer nativen Versender-App würde hierbei in puncto Bequemlichkeit natürlich alles schlagen. Für den Rest dürfte das Gefühl zählen „etwas Greifbares in der Hand zu haben“ und wie gewohnt damit zur Apotheke gehen zu können. |

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