Der Token in der Hand von DocMorris
Gebetsmühlenartig hatte die ABDA in den vergangenen Monaten Nachbesserungen beim Makelverbot gefordert. Schon bei den Debatten über das Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG) wurde das Makel- und Zuweisungsverbot heiß diskutiert: Wie kann sichergestellt werden, dass elektronische Verordnungen zukünftig auch wirklich in die Apotheken gelangen, in denen die Patienten sie einlösen wollen? Zu Umwegen über Dritte, die mit der Rezeptvermittlung Geschäfte machen wollen, soll es dabei keinesfalls kommen.