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Pandemie Spezial
Apotheker und Ärzte auf Augenhöhe
Berliner Kammerpräsidentin hält Vergütung in Impfzentren für angemessen
Die Tätigkeit des pharmazeutischen Personals in den Impfzentren umfasst unter anderem die Rekonstitution des Impfstoffes, Dokumentation und Qualitätskontrolle. Die Verantwortung, die damit einhergeht, spiegelt sich in der Höhe der Vergütung wider. In Berlin erhalten diensthabende Apothekerinnen und Apotheker, die an der Spitze des pharmazeutischen Versorgungsbereichs stehen, 120 Euro pro Stunde. Die übrigen in den Berliner Impfzentren eingesetzten Apotheker erhalten 100 Euro pro Stunde. Damit liegt ihr Stundenlohn auf etwa gleicher Höhe mit dem der Ärzte, die 120 Euro pro Stunde bekommen. Das Land Rheinland-Pfalz unterscheidet beim Honorar für beide Berufsgruppen gar nicht, hier erhalten sowohl Apotheker als auch Ärzte einen Stundenlohn von 140 Euro. Die Finanzierung der Honorare regelt die Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV), die auf Grundlage des 3. Bevölkerungsschutzgesetzes vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) erlassen wurde. Die Kosten für Aufbau und Betrieb – also auch die Personalkosten – tragen die Länder und werden nach § 10 CoronaImpfV zu 46,5% aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds sowie zu 3,5% aus den privaten Krankenversicherungsunternehmen erstattet.
Berlins Kammerpräsidentin Dr. Kerstin Kemmritz begrüßt die Vergütung auf Augenhöhe mit anderen Heilberuflern. „Pharmazeutisches Fachwissen ist für den Umgang mit dem Impfstoff ebenso wichtig wie die Übernahme der pharmazeutischen Verantwortung im Rahmen der Qualitätskontrolle und Dokumentation.“ Um das vermeintlich großzügige Honorar entzündete sich jedoch eine kontroverse Debatte. Kritiker empfinden die hohe Vergütung als unverhältnismäßig. Kemmritz weist diese Vorwürfe zurück. „Die Höhe der Vergütung muss die Verantwortung der Tätigkeit genauso abdecken wie die Flexibilität, die fehlende Arbeitsgarantie und das Stresspensum“, so die Kammerpräsidentin. Zudem müsse in dieser Diskussion berücksichtigt werden, dass bei Honorarkräften vom Gehalt möglicherweise noch Sozialabgaben und gegebenenfalls nicht nur bei Selbstständigen zusätzlich die Umsatzsteuer abzuziehen ist. „Die Tatsache, dass andere ebenso verantwortungsvolle Tätigkeiten möglicherweise zu schlecht honoriert sind, kann nicht dazu führen, hier auf die entsprechende Wertschätzung zu verzichten.“
Gefahr des Abwerbens?
Schnell kam außerdem die Befürchtung auf, die Impfzentren könnten Apothekerinnen und Apotheker aus ihren derzeitigen Berufen abwerben. Kemmritz hält auch diese Sorge für unbegründet: „Schließlich handelt es sich um eine temporäre Tätigkeit, die wie jede Nebentätigkeit mit dem Arbeitgeber abgesprochen sein – beziehungsweise bei Apothekenleitern der Aufsicht – gemeldet werden muss. Die Freiwilligen, die sich gemeldet haben, kommen daher auch aus allen Bereichen. Es finden sich nicht nur Kolleginnen und Kollegen, die die Tätigkeit im Impfzentrum anstelle der jetzigen Tätigkeit ausüben wollen, sondern vor allem diejenigen, die diese Tätigkeit aus anderen Gründen zusätzlich übernehmen möchten, sich derzeit in Kurzarbeit oder Rente befinden, unbezahlten Urlaub genommen haben oder von ihrem Arbeitgeber freigestellt werden.“
Gleichzeitig begrüßt die neue ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening den Einsatz und die Wertschätzung von Pharmazeuten als Arzneimittelexperten in Impfzentren und mobilen Impfteams. „Wir freuen uns, dass die Kompetenz der Apothekerinnen und Apotheker von Anfang an bei den Corona-Impfungen angefordert und einbezogen wird“, sagte sie in einer Pressemitteilung der ABDA vom 8. Januar 2020. |
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