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Mutationen schneller finden
Genomsequenzierung fördern
Das BMG hat den Referentenentwurf einer Coronavirus-Surveillanceverordnung vorgelegt. Sie soll die Voraussetzungen dafür schaffen, dass kurzfristig mehr Genomsequenzdaten der in Deutschland zirkulierenden Varianten von SARS-CoV-2 für Analysen zur Verfügung stehen. Denn im Vergleich zu anderen Ländern sequenziert Deutschland bislang sehr wenige Proben.
Laboratorien und andere Gesundheitseinrichtungen, die Untersuchungsmaterial und Isolate von Krankheitserregern in Bezug auf SARS-CoV-2 untersuchen und eine Genomsequenzierung vornehmen, sollen nun verpflichtet werden, die Genomsequenzdaten an das Robert Koch-Institut (RKI) zu übermitteln. Sie haben dafür Anspruch auf eine Vergütung in Höhe von 200 Euro – und zwar für bis zu fünf Prozent der von ihnen positiv getesteten Proben. Einrichtungen, die testen, aber selbst keine Genomsequenzierung vornehmen können, können bis zu fünf Prozent der positiv getesteten Proben in andere Laboratorien und Einrichtungen zur Durchführung der Sequenzierung einschicken. Dafür erhalten sie 20 Euro für die Versandkosten. Vergütung und Versandkosten werden aus dem Bundeshaushalt gezahlt. |
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