Pharmazeutische Dienstleistungen: „Chance nicht verspielen“

Aus den Verhandlungen zwischen DAV und GKV-Spitzenverband dringt nichts nach außen. Werden wir eine Überraschung erleben, wenn die Katze aus dem Sack ist?
Es erinnert an das Gedankenexperiment des Quantenphysikers Erwin Schrödinger, an „Schrödingers Katze“, hier „Schrödingers pharmazeutische Dienstleistung“: Jene ist, weil in einem undurchsichtigen Kasten eingesperrt, in diesem unbestimmten Zustand „lebendig“ und „tot“ zugleich. Auch die Verhandlungen zu den pharmazeutischen Dienstleistungen zwischen Deutschem Apothekerverband (DAV) und GKV-Spitzenverband stecken in einem solchen unbestimmten Zustand. Nach § 129 Abs. 5e SGB V haben Versicherte ab dem 1. Januar 2022 Anspruch auf die Dienstleistungen. Nun sind die Vertragspartner verpflichtet, zu verhandeln. Wie weit die Verhandlungen vorangeschritten sind, wie diese aussehen werden, ob sich beide Seiten überhaupt einigen können – alles ist unklar, nichts dringt nach außen. Sollten die Verhandlungen bis zum 30. Juni 2021 keine Ergebnisse liefern, entscheidet eine Schiedsstelle (siehe Kasten „Die ‚Referees‘ des Gesundheitswesens“).