Epidemische Lage verlängert

Laut dem Koalitionsantrag, dem auch die Grünen trotz Kritik zustimmten, besteht weiter „ernsthafte Gefahr für die öffentliche Gesundheit“. Die Pandemie-Lage werde verschärft durch die weltweit und in Deutschland beobachteten Virusmutationen. Die Feststellung der epidemischen Lage ist Anknüpfungspunkt und Rechtsgrundlage für diverse Rechtsverordnungen und Anordnungen nach dem Infektionsschutzgesetz; ebenso für Pandemie-Sonderregelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses. Der Bundestag hatte die „epidemische Lage“ erstmals am 25. März 2020 festgestellt und sie im November bestätigt. Ohne Verlängerung würde sie Ende Juni auslaufen. Nun wird sie drei Monate verlängert.