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Holpriger Start für digitale Impfzertifikate
Apotheken kämpfen mit technischen Problemen – viele praktische Fragen noch ungeklärt
Die Erwartungen waren groß: Am Dienstag vergangener Woche hatte zunächst die ABDA offensiv angekündigt, dass die bei „mein-apothekenportal.de“ registrierten Apotheken ab dem 14. Juni digitale Impfzertifikate ausstellen können. Zwei Tage später erklärte auch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), dass die ersten Impfzentren und Arztpraxen sowie die CovPass-App für die Bürger bereit stünden und die Apotheken am Montag folgen werden. Spahn sagte zwar auch, dass die Anbindung Schritt für Schritt bis Ende Juni erfolgen werde und nicht alle Bürger gleich am Montag in die Apotheken und Arztpraxen rennen sollten – dennoch ließ sich ein Ansturm zu Wochenbeginn nicht vermeiden.
Gastzugang geplant
Schon im Vorfeld gab es Verunsicherung bei den Apothekern. Zunächst verkündete ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening, dass das Verbändeportal, über das die digitalen Impfzertifikate derzeit ausschließlich erstellt werden können, nur Mitgliedern der Landesapothekerverbände offenstehe. Entsprechendes war auch aus den Landesverbänden zu hören. Die Apothekerkammer Berlin will eine solche Ausgrenzung allerdings nicht akzeptieren und dringt bei der ABDA darauf, dass es jeder Apotheke möglich sein muss, ein Impfzertifikat auszustellen. Auch für Nicht-Verbandsmitglieder müsse daher eine Zugangsmöglichkeit geschaffen werden. Wie die Kammer diese Woche Montag mitteilte, habe die ABDA eine Lösung „im Laufe dieser Woche“ in Aussicht gestellt.
Doch auch die Apotheken, die Zugang zu mein-apothekenportal.de haben, hatten es zu Wochenbeginn nicht leicht. Am Freitag zuvor erreichte sie noch die Nachricht, dass am 14. Juni um 8 Uhr erst einmal die Passwörter geändert werden müssen. War das gelungen, lief die anschließende Ausstellung der Zertifikate mal besser und mal schlechter. Klar war nur: Die Nachfrage nach dem QR-Code fürs Smartphone war groß.
Vielfach war der Server überlastet. Zudem wurden einige Accounts gesperrt, weil angeblich mehrfach das Passwort falsch eingegeben wurde. Und so flogen viele Apotheker und ihre Mitarbeiter immer wieder aus dem System. Wer sich hilfesuchend an die ABDA wandte, musste Geduld mitbringen: Auf der Startseite des Apothekenportals hieß es: „Unsere Hotline ist überlastet, bitte sehen Sie von Anrufen bzgl. des digitalen Impfzertifikats ab, Sie werden zeitnah detailliert von uns informiert.“ Gleichzeitig war auch die Kunden-Website mein-apothekenmanager.de nicht erreichbar.
Allerdings gab es genauso Apotheken, die berichteten, bei ihnen laufe der Start „einwandfrei“. Montagmorgen hatte auch der DAV-Vorsitzende Thomas Dittrich im ZDF-„Morgenmagazin“ für den digitalen Impfnachweis aus der Apotheke geworben. „Wir sind vorbereitet“, sagte er. „Wir haben gestern die letzten Tests gemacht, und das Ganze funktioniert.“ Jeder, der einen digitalen Impfnachweis haben möchte, werde diesen auch bekommen. Dennoch bat er die Menschen darum, nicht direkt in die Offizinen zu stürmen. „Die Apotheken brauchen etwas Zeit, um sich an die neuen Abläufe zu gewöhnen“, so der DAV-Chef.
Tag 2: Der Totalausfall
Am Dienstag, dem zweiten Tag, lag der Server dann allerdings wirklich flach. Warum, war bis DAZ-Redaktionsschluss nicht zu erfahren. Und auch die ersten Praxiserfahrungen zeigen, dass es noch einige Fragen zu klären gibt, bei denen auch die „Handlungshilfe zur nachträglichen Erstellung der COVID-19-Impfzertifikate durch Apotheker“ der ABDA bislang nur begrenzt weiterhilft. So ist es zum Beispiel nicht möglich, erfolgte Erst- und Zweitimpfungen gemeinsam zu dokumentieren. Werden hierfür zwei QR-Codes je Impfling erzeugt, ist unklar, wie anzugeben ist, dass in diesem Fall zwei unterschiedliche Vergütungen fällig werden. Der Zertifikatszähler im Portal zeigt nur die Gesamtzahl der erstellten Zertifikate an und unterscheidet nicht. Dabei erhalten die Apotheken nach der Coronavirus-Impfverordnung bei der gleichzeitigen Dokumentation beider Impfungen nicht zweimal 18 Euro, sondern 18 plus 6 Euro. Auch wie eine Boosterimpfung nach durchgemachter COVID-19-Erkrankung einzugeben ist, ist derzeit nicht erkennbar. Zu schaffen macht den Apotheken zudem, dass es keine Korrekturmöglichkeit gibt. Einmal ausgestellt, ist eine Änderung nicht mehr möglich – es muss ein neues Zertifikat erstellt werden, das dann für die Vergütung gezählt wird, auch wenn man dies gar nicht beabsichtigt. Wie die Abrechnung ablaufen soll, ist ohnehin noch gänzlich offen.
Darüber hinaus ist bisher nicht eindeutig klar, welche Dokumentationspflichten Apotheken beim Ausstellen der Zertifikate erfüllen müssen. In der ABDA-Handlungshilfe heißt es dazu: „Da in der Apotheke keine personenbezogenen Daten gespeichert oder aufbewahrt werden und auch nicht digital weiterverarbeitet oder gespeichert werden, ist eine zusätzliche Einverständniserklärung seitens des Kunden nicht erforderlich.“ Auch für die Abrechnung sei eine zusätzliche Dokumentation der Vorgänge nicht nötig. Der Freiburger Rechtsanwalt Dr. Morton Douglas hat eine andere Auffassung. In der Begründung zum „Zweiten Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und anderer Gesetze“ sei „ausdrücklich vorgesehen, dass die Durchführung der Überprüfung, die ordnungsgemäße Belehrung des Kunden und die Ausstellung des Impfzertifikats zu dokumentieren sind“, erklärte er im Interview mit DAZ.online.
Es sind also noch so einige Fragen zu klären. Wir halten Sie in DAZ, AZ und bei DAZ.online auf dem Laufenden! |
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