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Aus den Ländern
„Zusammen haben wir hier viel erreicht“
Nordrhein-Westfalens Apothekerinnen und Apotheker engagieren sich bei Impfkampagne
Die Delegiertenversammlung der Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) am 16. Juni 2021 wurde als Präsenzveranstaltung abgehalten. Bereits im vergangenen Jahr, nach der ersten Infektionswelle in der Corona-Pandemie, hatte sich die AKNR für diesen Schritt bewusst entschieden (DAZ 2020, Nr. 24, S. 24). Kammerpräsident Armin Hoffmann betonte, dass es wichtig sei, sich persönlich und positiv-kritisch auszutauschen.
In seinem Bericht skizzierte Hoffmann die Situation der Apotheken in Nordrhein während der Pandemie. Dabei präsentierte er das Engagement der Apothekerinnen und Apotheker bei der Impfkampagne anhand von Zahlen. Allein im Kammerbereich Nordrhein haben sich 5000 Freiwillige gefunden, die sich in den Impfzentren engagieren wollen, darunter Approbierte, PTA sowie Pharmazeuten im Praktikum. Gemeinsam mit der Apothekerkammer Westfalen-Lippe wurden insgesamt 11.000 Freiwillige geschult und für den Einsatz in den mehr als 50 Impfzentren im Land vorbereitet. Mehr als 50 Prozent von ihnen seien bisher auch tatsächlich abgerufen worden.
Bislang gingen mehr als 10 Millionen Impfstoffdosen von insgesamt 13 Millionen durch die Hände des pharmazeutischen Personals. Bis Ende September rechnet allein die Kammer mit insgesamt etwa 50.000 Einsatzstunden. Die Geschäftsstelle der AKNR habe bei der Koordination dieser Schichten hervorragende Arbeit geleistet. Der Austausch mit dem Landesgesundheitsministerium sei zu jeder Zeit professionell gelaufen, und auch die Abstimmungsprozesse mit dem Apothekerverband Nordrhein sowie der Schwesterkammer in Münster für den Landesteil Westfalen-Lippe seien viel wert: „Zusammen haben wir hier viel erreicht, wenn man allein auf die Informationsflut schaut. Jede Woche gehen mehrere gemeinsame Rundschreiben raus, um über die neuen landes- oder bundesweiten Regelungen zu informieren.“
Trotz Zusatzaufgaben läuft die Arzneimittelversorgung weiter
Doch daneben existieren zahlreiche weitere (Zusatz-)Aufgaben für die Apotheken: FFP2-Maskenverteilung, Bürgertests, die Versorgung der Ärzte mit Impfstoffen und aktuell die Ausstellung der digitalen Impfzertifikate – Woche für Woche würden die Apothekenteams diese Herausforderungen schultern, während die eigentliche hoheitliche Aufgabe der Apotheke vor Ort, die Versorgung der Bevölkerung mit qualitativ hochwertigen Arzneimitteln, noch immer vollumfänglich erledigt werde. „Keine Apotheke ging pandemiebedingt vom Netz – darauf sind wir stolz“, so Dr. Armin Hoffmann. Für die Zeit nach der Pandemie wünscht sich Nordrheins Kammerpräsident Hoffmann, einige wichtige Regelungen „mitzunehmen“. Dazu gehört die Möglichkeit des Außerkraftsetzens von Rabattverträgen, die Reduktion überbordender Bürokratie, die Finanzierung von Botendiensten und der dafür notwendigen Ausrüstung sowie großzügige Aut-idem- und Aut-simile-Regelungen vor dem Hintergrund von Lieferengpässen. Außerdem formulierte er die Forderung, versorgungsrelevante Arznei- und Hilfsmittel wieder vermehrt in der EU beziehungsweise in Deutschland herzustellen.
Live-Videokonferenz mit den Delegierten der AKWL
Gegen Mittag stattete die Präsidentin der ABDA und der Apothekerkammer Westfalen-Lippe (AKWL), Gabriele Regina Overwiening, der Kammerversammlung einen digitalen Kurzbesuch ab – und überbrachte ein Grußwort per Videokonferenz. Als Anlass galt vor allem die Tatsache, dass die Delegierten aus den anderen Landesteilen zeitgleich digital tagten. Sowohl Overwiening als auch Hoffmann hoben das gute Miteinander beider Kammern hervor. Die Wahlen von Delegierten, unter anderem zum Deutschen Apothekertag und zu stellvertretenden Mitgliedern des Vorstands sowie diverser Ausschüsse, wurden größtenteils einstimmig durchgeführt. Auch der Jahresabschluss – mit Berichten zu Vermögensstand, Rücklagen und Haushaltsplan – wurde einstimmig gebilligt. Der Vorstand der Apothekerkammer Nordrhein wurde ebenfalls ohne Gegenstimme entlastet.
Diskussionen um Bezüge von Ehrenamtlichen
Ähnliche Zustimmung erfuhr die Berichterstattung zum Jahresabschluss des Versorgungswerkes der Apothekerkammer Nordrhein (VANR). In der aktuellen Niedrigzinsphase investiert das Versorgungswerk weiter in Aktien und Immobilien. Trotz dieser schwierigen Lage auf dem Kapitalmarkt hat das VANR eine Gesamt-Bruttorendite von 3,7 Prozent (netto: 3,5 Prozent) erzielt. 8.220 aktive Mitglieder zählt die Altersvorsorgeeinrichtung der Apothekerinnen und Apotheker im Rheinland, 130 mehr als im Vorjahr. Laut Hoffmann rechnet die AKNR damit, dass in den nächsten fünf bis zehn Jahren rund 20 Prozent der Mitglieder in den Ruhestand gehen.
Erwartungsgemäß wurde die neue Vergütungs- und Kostenerstattungsregelung des VANR angeregt diskutiert (siehe hierzu auch Seite 77). Die Bezüge von Ehrenamtlichen sollen auf die stark gestiegene zeitliche Beanspruchung angepasst und damit ein Ausgleich für die so zwingend entstehenden Verdienstausfälle ermöglicht werden. Den ehrenamtlich tätigen Mitgliedern der Gremien des VANR sollen in den kommenden Jahren jüngere Mitglieder folgen. Dieser Generationenwechsel sei – so der Antrag des VANR – nur durch eine angemessene Entschädigung der Verdienstausfälle erfolgreich möglich. Eine stufenweise Erhöhung soll Anreize für eine ehrenamtliche Tätigkeit in den Organen bieten.
Diese Absicht wurde bereits im Vorfeld kritisiert. Die neuen Vergütungspauschalen sollen sich in Zukunft an den Vergütungen orientieren, die der Präsident der Apothekerkammer Nordrhein erhält: Bezugsbasis ist somit die Monatsvergütung in Höhe von 6308,33 Euro. In AZ 2021, Nr. 24, S. 3 äußerte sich beispielsweise Apotheker Bernhard Kappus, Arkaden-Apotheke in Ratingen. Er betonte, dass es sich um ehrenamtliche Tätigkeiten handele. „Nach den Planungen ändern sich die neuen Vergütungen in ein zweites Gehalt bzw. eine zweite Rente für die Ehrenamtler“, so Kappus. Nach seiner Auffassung gebe es keine Begründung für die Erhöhungen, zumal keiner der Begünstigten eine entsprechende fachliche Ausbildung oder ein abgeschlossenes Studium der Betriebswissenschaften o. ä. vorweisen könne, die ehrenamtlichen Tätigkeiten würden von approbierten Pharmazeuten wahrgenommen. Für Kappus stellt es sich so dar, dass jeder, der sich um ein solches Ehrenamt bewarb, mit der bisherigen Entschädigung einverstanden gewesen sei. Kappus: „Ich sehe keinen Grund, diese Entschädigungen jetzt in eine Höhe zu treiben, die einem Tarifgehalt für Apotheker mit einer Arbeitszeit von 40 Std./Woche durchaus entspricht.“
Nach längerer Diskussion stimmte die Mehrheit der Kammerversammlungsmitglieder schließlich doch für die geplante Anpassung.
Die sechste Sitzung der 17. Kammerversammlung der Apothekerkammer Nordrhein ist für den 17. November 2021 vorgesehen. „Wir hoffen, dass wir auch dann wieder in Präsenz tagen können. Denn dieser berufspolitische Austausch ist wichtig“, erklärte Kammerpräsident Dr. Armin Hoff-mann abschließend in einer Pressemitteilung. |
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