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HBA-Kostenerstattung für approbierte Angestellte
Anträge aus Apotheken können nach wie vor gestellt werden
jb/eda | Der Deutsche Apothekerverband und der GKV-Spitzenverband haben sich darauf geeinigt, dass es auch für die Heilberufsausweise des approbierten Personals eine Kostenerstattung geben soll. Beantragt werden muss sie von den jeweiligen Inhaberinnen und Inhabern. Doch bis wann eigentlich? Und geht das für alle angestellten Approbierten?
14.07.2021, 22:00 Uhr
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