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DAZ aktuell
Schweizer Apotheker erhalten weitere Kompetenzen
Abgabe von mehr Rx-Arzneimitteln erlaubt
Anfang 2019 sind in der Schweiz Revisionen des Heilmittelgesetzes und der Arzneimittelverordnung in Kraft getreten. Hiernach dürfen Apotheker unter bestimmten Voraussetzungen verschreibungspflichtige Arzneimittel auch außerhalb von Notfällen direkt abgeben. Damit sollen die Kompetenzen der Pharmazeuten bei der Betreuung von Patienten mit harmlosen Erkrankungen besser genutzt werden.
Die Indikationsliste der für die Abgabe in der Apotheke freigegebenen Arzneimittel umfasste bisher unter anderem Präparate zur Behandlung von saisonaler allergischer Rhinitis (Heuschnupfen), Augenerkrankungen (z. B. bakterielle Konjunktivitis), akute Atemwegserkrankungen (z. B. Bronchospasmen, Husten), Magen-Darm-Erkrankungen (z. B. Übelkeit und Erbrechen, Refluxsymptome, Durchfall), zahlreiche Arzneimittel gegen Hauterkrankungen wie Ekzeme, Akne oder Pilzinfektionen, Arzneimittel zur Behandlung von Erektionsstörungen (Sildenafil) und gynäkologischen Beschwerden wie Scheidenpilz. Anfang Juli sind nun rezeptpflichtige Wirkstoffe zur Behandlung von akuten Schmerzen (z. B. Ibuprofen 600 mg) und Migräne (diverse Triptane) hinzugekommen.
Die Schmerzmittel dürfen hauptsächlich an Erwachsene und nur bei akuten Schmerzen abgegeben werden und die Migräne-Therapeutika ebenfalls nur an Erwachsene und nur dann, wenn in der Vergangenheit bereits eine Migräne diagnostiziert wurde. Um die Patientensicherheit im Auge zu behalten, hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) eine Studie zur Überwachung der Abgabemengen und zur Aufdeckung eines Missbrauchs der gelisteten Schmerzmittel veranlasst. Die Untersuchung läuft bis 2025. |
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