Anzeige
Anzeige
Kassen tragen Mehrkosten bei Lieferengpässen
Änderung des Rahmenvertrags: Erleichterungen bei Nicht-Verfügbarkeit
Im April wurden im Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz einige Erleichterungen zur Arzneimittelauswahl bei Rabattverträgen für den Fall der Nicht-Verfügbarkeit beschlossen. Zum 1. August wurde nun die diesbezügliche Änderung des Rahmenvertrags vereinbart. Die Corona-bedingten Ausnahmen relativieren aktuell diese Regelungen, aber hierbei geht es auch um die Zeit danach.
Süsel – 12.08.2020, 05:00 Uhr

Anzeige
Error loading data. undefined
Anzeige
Anzeige
Änderung des Rahmenvertrags: Erleichterungen bei Nicht-Verfügbarkeit
Im April wurden im Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz einige Erleichterungen zur Arzneimittelauswahl bei Rabattverträgen für den Fall der Nicht-Verfügbarkeit beschlossen. Zum 1. August wurde nun die diesbezügliche Änderung des Rahmenvertrags vereinbart. Die Corona-bedingten Ausnahmen relativieren aktuell diese Regelungen, aber hierbei geht es auch um die Zeit danach.
Anzeige
Deutscher Apotheker Verlag Logo
Service
Rechtliches
Jetzt auch als App für iOS und Android
© 2025 Deutsche Apotheker Zeitung