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Apotheken in Not

Gebeutelt und abhängig von einem komplexen Abrechnungssystem – ein Gastkommentar

Viele Apotheken in Deutschland sind in finanzielle Not geraten. Ausgelöst wurde diese durch die Insolvenz des Apothekenrechenzentrums AvP. Unter dem Titel „Apotheken in Not – welche Konsequenzen folgen aus der AvP-Insolvenz“ fand vor Weihnachten eine Online-Diskus­sion mit Apothekerinnen und Apothekern aus ganz Deutschland statt. Eingeladen hatte FDP-Gesundheitspolitiker und Mitglied des Deutschen Bundestags Dr. Wieland Schinnenburg. Es zeigte sich, dass in der Welt der Apotheken einiges im Argen liegt. Auch die komplexe Abrechnungsstruktur im Gesundheitswesen macht den Apothekern in Deutschland zu schaffen, wie Franz Peter Altemeier, Schinnenburgs Büroleiter, nachfolgend in einem Gastkommentar darstellt.
Foto: imago images/Lars Berg

Dr. Wieland Schinnenburg sitzt für die FDP im Deutschen Bundestag und beschäftigt sich seit Monaten mit den Folgen der AvP-Insolvenz für die Apotheken.

Die Insolvenz des Apothekendienstleisters AvP löste im Herbst letzten Jahres ein regelrechtes Erdbeben aus: Etwa jede sechste Apotheke in Deutschland ist mit durchschnittlich 120.000 Euro von der Insolvenz des Abrechnungsdienstleisters betroffen, einige Apotheken sogar mit Millionensummen. Die offenen Forderungen der Apotheken sind nun Teil der Insolvenzmasse. Wie viel am Ende tatsächlich an die Apotheken zurückfließt, ist offen. Es könnte im besten Fall ein niedriger zweistelliger Prozentsatz sein. Zwar scheint die Versorgung der Bevölkerung mit Apothekendienst­leistungen noch gesichert zu sein, doch in Folge der AvP-Pleite kämpfen einige Apotheken mit erheblichen wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Auch Insolvenzen sind in 2021 nicht ausgeschlossen.

Apotheker fordern schnelle finanzielle Hilfe

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn versprach den betroffenen Apotheken schnelle Hilfe durch KfW-Kredite. Doch in der Praxis kommen diese Soforthilfen offensichtlich nicht an. Apotheker berichteten, dass die besagten Kredite zweckgebunden seien und nach dem KfW-Regelwerk nicht für die Umschuldungen eingesetzt werden können. Das hat Konsequenzen: Im Dezember waren nur 87 KfW-Kredite zugesagt worden. Dies entspricht einem Anteil von nur 3,3 Prozent der im Dezember offiziell vom Bundesgesundheitsministerium bestätigten 2617 von der Insolvenz betroffenen Apotheken. Der Unmut der Apotheker, die keine Kredite erhalten, ist nachvollziehbar und für den Oppositionspolitiker Wieland Schinnenburg ein weiterer Grund, bei dem Thema nicht nachzulassen. „Insolvenzen, die die Versorgungslage gerade in den ländlichen Regionen gefährden könnte, müssen vermieden werden.“ Deshalb sei es wichtig, dass zeitnah durch das Bundesgesundheitsministerium nachjustiert werde, damit die Hilfen bei den Betroffenen auch ankommen.

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Abhängig von Factoring- und Abrechnungsdienstleistungen

Die Abrechnungsvolumina sind gigantisch: Jedes Jahr werden mehr als 48 Milliarden Euro im Gesundheitssystem über Abrechnungsanbieter wie AvP abgewickelt. Grund ist das komplexe Abrechnungssystem zwischen Krankenkassen und Apotheken. Allein die mehr als 31.200 Rabatt­verträge machten den Apothekern das Leben schwer. Dass eine Apotheke selber gegenüber einer Krankenkasse abrechne sei deshalb nahezu ausgeschlossen. Ohne Hilfe von Abrechnungsdienstleistern wie die AvP sei die „Abrechnungsbürokratie“ nicht zu stemmen, wie die Teilnehmer der Diskussionsrunde berichteten. Zudem tragen die Apotheken das Ausfallrisiko der Abrechnungsdienstleister: Eine Verpflichtung zur Sicherung der Gelder, beispielsweise auf insolvenzsichere Treuhandkonten, gibt es nach geltender Rechts­lage nicht.

Eine solche Absicherung fordert jetzt die FDP-Bundestagsfraktion in einem Antrag an den Deutschen Bundestag (BT-Drs. 19/24966). Auch das Abrechnungsverfahren soll insgesamt ein­facher und transparenter gemacht werden. Da­rüber hinaus sollen die Aufgaben der Finanzaufsicht gegenüber Factoring- und Abrechnungs­anbietern im Gesundheitssystem kritisch hinterfragt und neu justiert werden.

Versagen der Finanzaufsicht

Zur AvP-Misere beigetragen hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), die trotz frühzeitiger Hinweise auf finanzielle Un­regelmäßigkeiten erst aktiv wurde, als die Lage bei AvP nicht mehr zu retten war. Anonyme Hinweise auf Unregelmäßigkeiten hatte es schon Ende November 2019 gegeben, denen die BaFin aber erst im Februar 2020 nachgegangen war, nachdem sich die Hinweise nach Auskunft der Bundesregierung konkretisiert hatten. Aber auch schon einige Jahre zuvor, im März 2016, war AvP der Finanzaufsicht negativ aufgefallen, wie die Bundesregierung jetzt kürzlich auf Nachfrage des FDP-Bundestagsabgeordneten Wieland Schinnenburg einräumen musste. Spätestens im Februar 2020 hätten deshalb bei der BaFin die Alarmglocken läuten müssen. Dass es erst im September zu aufsichtsrechtlichen Sanktionen kam, spricht nicht für eine gute Arbeit der BaFin und wird im Rahmen der bevorstehenden parlamentarischen Auf­arbei­tung im Gesundheitsausschuss noch aufzuklären sein.

Fest steht: Es liegt noch viel Arbeit vor den Parlamentariern. Zum einen die Aufklärung der Rolle der BaFin und die Frage, wie die Überwachung von Abrechnungsdienstleistern im Gesundheitsbereich verbessert werden könnte, gerade und insbesondere mit Blick auf die Aufgaben der BaFin. Zum anderen die Frage nach geeigneten Sicherungsmechanismen zum Schutz der Patientengelder und zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit mit Apothekendienstleistungen in Deutschland. |

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