DAZ aktuell

Neue Testverordnung setzt auf Apotheken

Neun Euro Vergütung für die Durchführung von PoC-Tests im Auftrag des ÖGD

ks | Apotheken, die vom öffentlichen Gesundheitsdienst mit der Durchführung von Antigen-Schnelltests beauftragt werden, erhalten hierfür nun eine Vergütung von neun Euro pro Testung. Hinzu kommen nochmals maximal neun Euro für die Sachkosten. Laut Bundesgesundheitsministerium handelt es sich um Nettobeträge.

Neue Testverordnung setzt auf Apotheken


Foto: imago images/Sven Simon

Nach langen Diskussionen, ob Apotheken überhaupt Coronatests anbieten bzw. durchführen dürfen, überschlagen sich seit Dezember die Ereignisse. Zunächst wurde den Apotheken zugestanden, Point-of-Care(PoC)-Tests an symptomlosen Kunden durchzuführen – ein freiwilliges Angebot für Selbstzahler. Es gab zudem erste Apotheken, die vom öffentlichen Gesundheitsdienst als „Dritte“ mit solchen Tests beauftragt wurden.

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