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DAZ aktuell
Der Botendienst ist zu teuer?!
Kritik der Ersatzkassen
Seit Ende April vergangenen Jahres können Apotheken Botendienste bei den Krankenkassen abrechnen, wenn sie verschreibungspflichtige Arzneimittel auf diesem Wege abgeben. Zunächst als Pandemie-Sonderregelung eingeführt, wurde die Honorierung zum Jahreswechsel mit dem Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz im Sozialgesetzbuch V verstetigt. Die Höhe der Vergütung hatte sich allerdings bereits zum 1. Oktober 2020 von 5 auf 2,50 Euro zuzüglich Umsatzsteuer halbiert. Den Ersatzkassen ist das trotzdem zu viel Geld. Knapp 29 Millionen Euro hätten sie in den ersten acht Monaten nach ihrer Einführung Ende April 2020 für diesen Service aufgebracht. Als „recht teures Geschenk“ bezeichnen die Autorinnen eines Beitrags im „ersatzkasse magazin“ daher die Honorierung – zumal Versandapotheken diesen Service kostenfrei erbringen würden. Ihre provokante These: Die Botendienstvergütung müsse „wahrscheinlich als eine ‚Entschädigung‘ der Apothekerschaft dafür betrachtet werden, dass der Versandhandel von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln aus europarechtlichen Gründen nicht untersagt werden konnte“. |
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