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- DAZ 39/2021
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DAZ aktuell
EU-Kommission lenkt ein
Preisbindung ist rechtens
Die Kommission hatte das Vertragsverletzungsverfahren 2013 eingeleitet, weil sie der Auffassung war, dass feste Rx-Preise und das damit verbundene Rx-Boni-Verbot den freien Warenverkehr innerhalb der EU einschränkten und den Marktzugang für importierte Rx-Arzneimittel erschwerten. Außerdem entziehe es den EU-Versendern „ihren größten Wettbewerbsvorteil“, fand die EU-Kommission. Auch der Europäische Gerichtshof hatte in seinem Urteil vom Oktober 2016, mit dem er die Rx-Preisbindung für EU-Versender gekippt hatte, vergleichbar argumentiert. Als es im Nachgang des Urteils darum ging, die Gleichpreisigkeit für Verschreibungspflichtiges wiederherzustellen, ohne den Versand zu verbieten, wurde immer wieder auf dieses laufende Verfahren verwiesen. Nun hat die EU es jedoch eingestellt und Jens Spahns Trick, die Preisbindung für Rx-Arzneimittel nicht mehr im Arzneimittel-, sondern im Sozialrecht zu verankern, akzeptiert. Für die Praxis hat die Entscheidung keine Auswirkung. Die großen EU-Arzneimittelversender geben bereits seit Inkrafttreten des Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetzes (VOASG) keine Rabatte mehr, denn damit würden sie Vertragsstrafen riskieren. |
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