Lange fällig und doch unerwartet
Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat den Referentenentwurf für ein neues Tierarzneimittelgesetz (TAMG) vorgelegt, mit dem alle Vorschriften für Tierarzneimittel aus dem Arzneimittelgesetz (AMG) entfernt und in ein eigenständiges Gesetz überführt werden sollen. Hintergrund ist die Verordnung (EU) 2019/6 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 über Tierarzneimittel und zur Aufhebung der Richtlinie 2001/82/EG, die am 28. Januar 2022 in Kraft treten wird und dann unmittelbar in allen EU-Ländern gilt. Um Diskrepanzen mit dem bisherigen Recht zu verhindern, muss bis dahin eine nationale Regelung vorliegen, die auf die EU-Verordnung eingeht und weitere nationale Vorschriften enthält. Dennoch kommt der Referentenentwurf für die Betroffenen überraschend. In einer Veröffentlichung der maßgeblichen Tierärzteorganisationen vom 26. Januar 2021 heißt es dazu, die Präsidenten der Bundestierärztekammer, des Bundesverbandes der beamteten Tierärzte und des Bundesverbandes Praktizierender Tierärzte (bpt) hätten Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner in der vorherigen Woche schriftlich aufgefordert, die Umsetzung des TAMG in dieser Legislaturperiode zu stoppen, „damit ein transparenter Diskussionsprozess möglich wird“. Die Verbände seien sich darin einig, „dass sie sich an einem derart intransparenten und unausgereiften Verfahren weder beteiligen können noch wollen“. Denn dafür stehe zu viel auf dem Spiel. In den beiden Jahren seit der Verabschiedung der EU-Verordnung habe kein fachlicher Austausch stattgefunden und nun sei „völlig unerwartet“ ein Gesetzentwurf mit einer Stellungnahmefrist von nur drei Wochen vorgelegt worden. Es habe eine Ressortabstimmung ohne vorherige Verbändeanhörung stattgefunden. Wie mit einer von dem Gesetz hauptbetroffenen Gruppe umgegangen werde, „ist völlig inakzeptabel“, erklärte bpt-Präsident Dr. Siegfried Moder. „Schon auf den ersten Blick haben sich rechtlich-handwerkliche Fehler im Entwurf gezeigt, die in der tierärztlichen Praxis zu Umsetzungsschwierigkeiten und juristischen Auseinandersetzungen führen werden“, erklärte der bpt. Für einen transparenten Diskussionsprozess mit ausreichend Zeit stünden die Verbände jedoch zur Verfügung.