Spucken, lutschen, gurgeln, abstreichen
Der politische Wille steht – das Angebot anscheinend noch nicht: Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) beabsichtigt, Laien zu befähigen, künftig Corona-Schnelltests erwerben und selbst anwenden zu können (DAZ 2021, Nr. 4, S. 9). Dazu sind entsprechende Änderungen in der Medizinprodukte-Abgabeverordnung (MPAV) geplant. Konkret sollen sich die Corona-Selbsttests dann neben den HIV-Selbsttests in Anlage 3 der MPAV einreihen. Damit ständen die In-vitro-Diagnostika von heute auf morgen für die Abgabe bzw. den Verkauf an die Bevölkerung bereit. Wie bei den HIV-Selbsttests will das BMG auch bei den Corona-Tests auf die Apothekenpflicht verzichten.