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Gesundheitspolitik
Impf-Schulungen können starten
ks | Das Curriculum der Bundesapothekerkammer (BAK) zu COVID-19-Impfungen in der Apotheke steht. Die Fortbildungen können damit beginnen.
„Wer impfen will, muss genau wissen, was er tut – das gilt auch für Apothekerinnen und Apotheker. Wir haben die Inhalte einer bundeseinheitlichen Fortbildung zur COVID-19-Impfung festgelegt und diese mit der Bundesärztekammer abgestimmt“, gab BAK-Präsident Thomas Benkert am vergangenen Donnerstag per Pressemitteilung bekannt. Die theoretischen und praktischen Teile der Schulungen könnten schon in den nächsten Tagen starten. „Die Apothekerkammern der Länder arbeiten bereits daran, schnell viele Berufsangehörige zu schulen.“ Mit den ersten Corona-Impfungen in Apotheken rechnet Benkert im Februar.
Das Curriculum sieht demnach zwölf Fortbildungsstunden zu je 45 Minuten vor. Die theoretische Fortbildung umfasst sechs Stunden: zwei Module zu jeweils zwei Fortbildungsstunden sowie zwei Fortbildungseinheiten im Selbststudium. Die ebenfalls von einem Arzt oder einer Ärztin geleitete praktische Fortbildung dauert vier Fortbildungsstunden. Überdies müssen die impfenden Apotheker Ersthelfer sein. Die entsprechende Qualifikation ist nachzuweisen oder in einer zusätzlichen zweistündigen Fortbildung zu erwerben.
Damit es losgehen kann, müssen zudem weitere Regelungen in der Coronavirus-Impfverordnung getroffen werden. Die entsprechende Änderungsverordnung war zu AZ-Redaktionsschluss noch nicht im Bundesanzeiger veröffentlicht. |
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