Gesundheitspolitik

Holetschek: Information zum Impfstatus

az | Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek hat die Bundesregierung dazu aufgefordert, bei der Vorbereitung auf den Corona-Herbst die rechtlichen Veränderungen, die sich auf den Impfstatus der Menschen auswirken, recht­zeitig und verständlich bekannt zu machen. „Das Infektionsschutzgesetz des Bundes sieht in seiner derzeit geltenden Fassung vor, dass ab dem 1. Oktober nur noch Nachweise über drei Impfungen oder zwei Impfungen und ein Genesenennachweis als vollständiger Impfschutz gelten. Bislang, also bis zum 30. September, sind nur zwei Nachweise nötig“, so Holetschek in der Pressemeldung. Diese Statusänderung könne weitreichende Auswirkungen haben: Beispielsweise auf Beschäftigte, die der einrichtungsbezogenen Impfpflicht unterliegen, und „spätestens auf uns alle, wenn etwa 2G/3G-Beschränkungen wieder nötig werden sollten“. Jeder, der bis dahin nur zweimal Kontakt mit dem Virus hatte – sei es über eine Impfung oder über eine Infektion – müsse dann noch einen weiteren Nachweis erbringen. Das sei kaum bekannt, da der Bund es bisher nicht geschafft habe, die Menschen ordentlich aufzuklären. „Klar ist: Wenn es so weitergeht, droht uns im Herbst ein selbstverschuldetes Corona-Chaos, das die Menschen verunsichert und belastet.“ |

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