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Management
Was tun, wenn der Strom ausfällt?
Engpässe mit Notstromaggregaten überbrücken / Für wen lohnt die Anschaffung?
Bereits 2017 hat die Arbeitsgemeinschaft Notfall- und Katastrophenpharmazie (AG KatPharm) der Deutschen Pharmazeutischen Gesellschaft im Rahmen des DAZ-Artikels „Wenn der Strom ausfällt“ (siehe DAZ 2017, Nr. 2, S. 22, bitte Webcode Q8QN5 eingeben) auf die Notwendigkeit eines Notfallplanes für einen Stromausfall hingewiesen und sinnvolle Maßnahmen für die Umsetzung genannt. Darin wird intensiv auf die Bestandteile des Notfallmanagements sowie die Integration ins QM eingegangen und gezeigt, wie Verfahrensanweisungen aufgebaut werden können. Daran hat sich nichts geändert.
Aus aktuellem Anlass wurde das Thema kürzlich in der AZ (AZ 2022, Nr. 30, S. 7) wieder aufgegriffen. Nun möchten wir in einem weiteren Beitrag etwas tiefer in die Materie einsteigen. Denn es gibt keine Blaupause für ein Notfallmanagement, dieses muss immer individuell an den jeweiligen Standort angepasst werden. Zudem haben die aktuellen Krisen gezeigt, dass ein Notfallmanagement nicht ewig Bestand hat und es einer immerwährenden Überprüfung und Neubewertung bedarf.
Update zur Risikoanalyse und Risikobewertung
Ein wichtiger Punkt im Notfallmanagement ist die Risikoanalyse und Risikobewertung. Wie ist hier die aktuelle Lage? Die Stromversorgung ist laut Bundesnetzagentur seit 2016 sicherer geworden, neuere großflächigere Stromausfälle und Katastrophen haben immer wieder – wenn auch vereinzelt – zum Umsetzen von Notfallplänen geführt. Die durchschnittliche Unterbrechungsdauer je angeschlossenem Letztverbraucher sank 2020 im Vergleich zum Vorjahreswert um 1,47 Minuten auf 10,73 Minuten. Dies ist die bisher geringste Ausfallzeit seit der ersten Veröffentlichung durch die Bundesnetzagentur im Jahr 2006. Gleichzeitig wurden für das Jahr 2020 von 860 Netzbetreibern insgesamt 162.224 Versorgungsunterbrechungen in der Nieder- und Mittelspannung übermittelt. Die Anzahl der Störungsmeldungen nahm gegenüber dem Vorjahr um etwa 2400 Meldungen zu.
Für die Risikoanalyse bedeutet das im Schnitt, dass die Anzahl an Ausfällen zwar zunimmt, die zu überbrückende Zeit aber abnimmt. Die längeren Unterbrechungen sind meist eine Begleiterscheinung größerer Schadensereignisse wie zum Beispiel bei der Flutkatastrophe von Ahrweiler. Anhand der Daten der Bundesnetzagentur scheint es sinnvoll, sich Gedanken zu machen, wie kurzfristige Stromausfälle überbrückt werden können (1 bis 2 Stunden) und welche Maßnahmen es zu definieren gilt. Für die einzelnen individuellen Maßnahmen wie Vorhaltung von Geräten zur unterbrechungsfreien Stromversorgung (USV) am Server und Kommissionierer, die Validierung der Kühlschränke bis hin zu Maßnahmen zur Einstellung des Geschäftsbetriebes möchten wir auf unseren Artikel von 2017 verweisen. In diesem Bezug hat sich auch in den letzten fünf Jahren nichts geändert.
Wie wahrscheinlich großflächige Stromausfälle durch die Auswirkungen des Ukrainekrieges und mögliche Gaslieferengpässe wirklich sind, lässt sich derzeit nur schwer vorhersagen. Angesichts drohender Engpässe hat das Bundeswirtschaftsministerium Unternehmen empfohlen, sich mit Notstromaggregaten einzudecken. Wir möchten im Folgenden Anhaltspunkte geben für die Überlegung, ob sich die Anschaffung eines Notstromaggregates lohnt, was beachtet werden muss und welche Alternativen es gibt.
Technische Eckdaten
Bevor ein passendes Gerät angeschafft werden kann, müssen die technischen Eckdaten feststehen. Der Stromverbrauch kann an mehreren Tagen durch Zählerablesen ermittelt werden. Die Zahl der verbrauchten Kilowattstunden gibt einen Hinweis auf die benötigte Leistung. Im Notstrombetrieb sollte der Betrieb so weit wie möglich zurückgefahren werden durch:
- Reduktion der aktiven Bildschirmkassen und Backoffice-Arbeitsplätze auf ein notwendiges Minimum
- Reduktion von Beleuchtung, ggf. Klimatisierung
- Reduktion von Laborgeräten, Kaffeemaschine, Geschirrspüler
Für einen üblichen Apothekenbetrieb sollte die benötigte Leistung im Bereich von 5 bis 10 Kilowatt liegen. Entsprechende Geräte kosten um die 2000 bis 5000 Euro. Es ist unbedingt darauf zu achten, dass die Aggregate zur Versorgung von EDV-Anlagen zugelassen sind, günstige Baumarktangebote bieten dies meist nicht.
Einbindung in Infrastruktur
Die Einspeisung erfolgt im Falle einer unterbrechungsfreien Notstromversorgung entweder automatisch – hier wird der Aufwand ungleich größer – oder manuell. Für die automatische Einschaltung der Anlage werden unter anderem ein Spannungswächter, ein fremdstartfähiges/automatisch startendes Notstromaggregat, eine Batteriepufferung sowie ein Außenplatz für die dauerhafte Aufstellung des Aggregats benötigt. Der einfachere, kostengünstigere und von uns empfohlene Weg ist eine Notstromversorgung mit Unterbrechung. Das heißt, sobald der Strom ausfällt, ist es notwendig, das separat gelagerte ortsveränderliche Notstromaggregat aus seinem Lagerplatz (Garage, Keller) zu holen und im Freien in der Nähe des innen gelegenen Einspeisepunktes zu platzieren und zu starten. Das Notfallsystem wird damit manuell in Betrieb genommen. Die USV an Server und Kommissionierer sowie die Kühlschranktemperatur reichen meist für einen kurzfristigen Weiterbetrieb, um alles zu installieren. Eine Elektrofachfirma kann einen Einspeisepunkt in Nähe zum Außenbereich, einen Phasentrennschalter mit physischer Netztrennung (Netz – 0 – Einspeisung) und entsprechendes Kabelmaterial einbauen. Die Kosten belaufen sich hierfür meist auf wenige Hundert Euro.
Im Falle eines Stromausfalles wird im Notfallplan geregelt, wer welche Systeme runterfährt und wer das Aggregat startet und über den Einspeisepunkt die Apotheke mit Notstrom versorgt. Dazu werden Betriebsanweisungen erstellt, die ins QM eingebunden werden.
Lagerung des Kraftstoffs
Für den Betrieb des Stromerzeugers sind gasförmige oder flüssige Brennstoffe erforderlich, die in ausreichender Menge in der Apotheke vorrätig sein müssen. Eine Ersatzbeschaffung ist während eines längerfristigen Stromausfalls schwierig, da üblicherweise auch Tankstellen ohne Stromversorgung nicht betriebsfähig sind. Die Lagerung von größeren Mengen von Kraftstoffen in festen Tanklagern ist mit hohem planerischem und baulichem Aufwand verbunden und wird daher die Ausnahme darstellen. Gegebenenfalls sollte der Vermieter darüber informiert werden, dass die für die Notstromversorgung erforderlichen Betriebsmittel im Mietobjekt vorgehalten werden. Für die Lagerung von Betriebsstoffen in ortsbeweglichen Behältern wie Gasflaschen oder Kanistern gelten die Vorgaben der technischen Regel für gefährliche Stoffe TRGS 510 (abzurufen unter www.baua.de). Diese regelt die zulässigen Höchstlagermengen in Bezug auf Größe, bauliche Gegebenheit und Nutzung der Betriebsräume sowie vorhandene Schutzeinrichtungen.
Eine Lagerung von Gasflaschen oder gefüllten Kraftstoffkanistern außerhalb von Fahrzeugen ist in Großgaragen generell verboten, in Kleingaragen sind nur bis 20 Liter Kraftstoff erlaubt. Bei gasförmigen Brennstoffen muss die Lagerung von mehr als 50 kg bzw. mehr als einer Gasflasche in einem speziellen Lager erfolgen. Verboten ist die Lagerung in Durchgängen oder Kellerräumen. Zweckmäßig sind hier spezielle Gasflaschenlagerschränke oder eine geschützte Lagerung im Freien. Die in der TRGS gemachten Vorgaben bezüglich Abstandsregeln und Gestaltung der Lagerfläche müssen beachtet werden.
Flüssige Brennstoffe in einer Menge von mehr als 20 Litern müssen in speziellen feuerhemmend ausgeführten Lagerräumen, wie sie teilweise in Apotheken als sogenannte Spritkeller vorhanden sind, gelagert werden. Die TRGS macht zudem Angaben über die sichere Ausführung von Elektroinstallationen, Lüftungsanlagen sowie Auffangwannen für eventuelle Leckagen. Anstelle eines Lagerraums ist auch die Lagerung in einem Sicherheitsschrank für brennbare Flüssigkeiten möglich, der oft im Labor der Apotheke vorhanden ist. Es ist nicht nur die Brennbarkeit, sondern auch das CMR-Potenzial (krebserzeugende, erbgutverändernde, fruchtbarkeitsgefährdende Eigenschaften) von Otto- bzw. Dieselkraftstoff zu berücksichtigen. Betriebsanweisungen sowie Sicherheitsdatenblätter für die Betriebsstoffe sind vorzuhalten, ggf. sollten entsprechende Schulungen erfolgen.
Die Vorgaben der Gefahrstoffverordnung gelten mit. Für brennbare Flüssigkeiten darf das Fassungsvermögen jedes Einzelgefäßes nicht mehr als 20 Liter betragen. Dieses muss von seiner Bauart her für den Gefahrguttransport geprüft und zugelassen sein (genormte Kraftstoffkanister mit BAM-Nummer). Bei Kunststoffkanistern muss dazu die Verwendbarkeitsdauer berücksichtigt werden, da Kunststoffe altern und spröde werden können. Der Transport von gefüllten Kraftstoffkanistern oder Gasflaschen ist im apothekenüblichen Rahmen unter den Bedingungen der Gefahrgutverordnung Straße als freigestellte Menge (sogenannte 1000-Punkte-Regel) zulässig.
Das Aggregat sollte im laufenden Betrieb getankt werden können. Mobile Geräte sind häufig nur nach dem Abkühlen betankbar. Alternativ kann man über eine Nutzung im Kanisterbetrieb über einen 3-Wege-Hahn oder externe Einspeisung nachdenken.
Als ortveränderliche elektrische Betriebsmittel unterliegen Stromerzeuger einer regelmäßigen Prüfpflicht durch eine Elektrofachkraft.
Fazit
Die Installation ortsunveränderlicher Notstromaggregate mit unterbrechungsfreier Stromversorgung kann sinnvoll sein für spezialversorgende Apotheken beispielsweise mit Sterilherstellung. Für die meisten Apotheken reicht eine externe Einspeisung mit einem ortsveränderlichen Aggregat, um den Versorgungsauftrag auch bei längerfristigen Ausfällen aufrechtzuerhalten. Die Kosten liegen im unteren bis mittleren fünfstelligen Bereich, der Arbeitsaufwand ist überschaubar. Die Aggregate können selbst beschafft oder im Bedarfsfall gemietet werden. Die Arbeit an der Elektrik sollte durch professionelle Fachunternehmen durchgeführt werden, die Mitarbeiter ordentlich eingewiesen und eine Betriebsanweisung ins QM integriert werden.
Doch es gibt Alternativen zur Anschaffung eines Notstromaggregats:
- Statt ein eigenes Gerät zu erwerben, kann dieses auch gemietet werden, so ist lediglich die Infrastruktur zum Einspeisen vorzuhalten und zu installieren. Vorteil: kostengünstiger, Nachteil: kurzfristige Verfügbarkeit im Schadensfall fraglich.
- Reduktion des Stromverbrauchs, Nutzung von LED-Leuchtmitteln und Einsatz von Solarenergie (mit einer ausreichend großen Speicherkapazität kann man geringe Ausfallzeiten im reduzierten Apothekenbetrieb überbrücken).
- Geordnetes Ausweichen auf Filialstandort.
- Nutzung von Laptops und VPN-Clients, um Minimalbetrieb aufrechtzuerhalten.
Weitere Hinweise unter dem Stichwort Energieautarkie im Notfall geben wir Ihnen in unserem nächsten Beitrag in einer der folgenden Ausgaben der AZ.
Abschließend bleibt festzuhalten: Die Anschaffung eines Notstromaggregates für die Apotheke kann unter Umständen sinnvoll sein. Wichtig sind hierbei vor allem die Komplexität und das Ausmaß des Versorgungsauftrages, das mögliche Ausweichen auf andere Standorte und die Gegebenheiten der eigenen Infrastruktur. Ein Umbau kann je nach Ausmaß und Art der Notstromversorgung mit enormen Kosten verbunden sein. Einfachste Elektroinstallationen zur Vorbereitung der externen Einspeisung liegen jedoch meist im Bereich von wenigen Hundert Euro zzgl. dem entsprechenden Aggregat. Im Rahmen eines Neu- oder sowieso geplanten Umbaus ist es ohnehin sehr sinnvoll, über die Möglichkeiten der externen Einspeisung nachzudenken. So kann im Schadensfall ein eigenes oder ggf. ein Fremdgerät zur Überbrückung genutzt werden. Im Notfallmanagement der Apotheke sollten der Stromausfall und die zu treffenden Maßnahmen definiert sowie alle Mitarbeiter ausreichend geschult und eingewiesen sein. Rein statistisch ist es keine Frage, wann der nächste Stromausfall kommt, sondern nur, wie lange er dauert. Nutzen Sie die Zeit und bereiten Sie sich rechtzeitig darauf vor. |
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