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Gesundheitspolitik
Gefahr Verdienstausfall
Ohne Booster in Quarantäne – was gilt?
Eigentlich gewährt das Infektionsschutzgesetz Personen, die infiziert sind oder unter Infektionsverdacht stehen und denen deshalb eine Ausübung ihrer bisherigen Erwerbstätigkeit verboten ist, einen Entschädigungsanspruch in Geld. Eine am 18. Januar veröffentlichte Kurzinformation der Wissenschaftlichen Dienste weist aber darauf hin, dass die Entschädigung laut Gesetz wegfällt, wenn etwa durch Inanspruchnahme einer Schutzimpfung ein solches Verbot hätte vermieden werden können. Dabei könne auch das Fehlen einer Auffrisch- oder Booster-Impfung zum Ausschluss der Entschädigung für den Verdienstausfall führen, wenn diese eine öffentlich empfohlene Impfung sei.
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt eine COVID-19-Auffrischimpfung, wie die Parlamentsexperten erläutern. Allerdings kommt es laut ihrer Kurzinformation noch auf die Länder an: Erst wenn die obersten Landesgesundheitsbehörden auf Grundlage der Empfehlung der STIKO eine öffentliche Empfehlung zur Auffrischimpfung aussprechen, handele es sich um eine öffentlich empfohlene Schutzimpfung im Sinne des Infektionsschutzgesetzes. Eine Übersicht über die Empfehlungen der Landesgesundheitsbehörden oder der Zahl möglicher Betroffener enthält die zweiseitige Expertise nicht.
Zu dem Thema gab es im vergangenen Herbst bereits eine ähnliche Debatte. Damals beschlossen die Gesundheitsminister der Länder als generelle Linie, dass es für die meisten Nicht-Geimpften bei Verdienstausfällen, die wegen angeordneter Quarantäne entstehen, keine Entschädigung vom Staat mehr geben soll – und zwar für alle, für die es eine Impfempfehlung gibt und die sich auch impfen lassen können. Unabhängig davon haben alle Beschäftigten grundsätzlich weiterhin Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber bei Krankheit – auch bei einer Corona-Infektion. |
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