DAZ aktuell

PoC-NAT-Tests für 30 Euro

Neuer Anlauf in Testverordnung

cm/ks | Nachdem bei der letzten Änderung der Coronavirus-Testverordnung die geplante Honorierung von Apotheken für PoC-PCR-Tests herausgefallen war, hat das Bundesgesundheitsministerium nun erneut Anlauf genommen. Diesmal mit erweitertem Leistungserbringerkreis.
Foto: imago images/Michael Gstettenbauer

Apotheken testen schon seit Monaten auf SARS-CoV-2 – vor allem mit PoC-Antigen-Schnelltests. Fällt ein solcher positiv aus, muss das Ergebnis mittels PCR-Testung überprüft werden. Auch dafür gibt es PoC-Testsysteme, deren Einsatz aktuell aber nur vergütet wird, wenn zuvor eine Beauftragung mittels Vordruck des Öffentlichen Gesundheitsdiensts erfolgt ist. Das will Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) ändern: Laut einem Ver­ordnungsentwurf zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung sollen bestimmte Leistungserbringer eine solche Testung auch ohne Formular-basierte Beauftragung abrechnen können. Voraussetzung ist, dass sich die zu testende Person, der Anbieter und das PoC-Testgerät am selben Ort befinden. In einer ersten Vorlage waren nur Apotheken und Arztpraxen als mögliche Leistungserbringer vorgesehen. Nun kommen weitere Testanbieter, z. B. Hilfsorganisationen und KV-Testzentren (nicht aber sonstige „Dritte“) hinzu. Sie sollen für solche Tests dem Entwurf zufolge 30 Euro erhalten. Die ABDA kritisiert die Vergütung auch in ihrer neuerlichen Stellungnahme als zu gering. Apotheken würden die Tests für diesen Preis nicht anbieten können. |

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