Adexa-Info

Tarifvertrag und Arbeitsvertrag

Die Unterschiede

Gehalts- und Rahmentarifverträge bilden die Basis für die meisten Arbeitsverhältnisse in den öffentlichen Apotheken. Verhandelt werden sie von der Apothekengewerkschaft ADEXA mit dem Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA) sowie mit der Tarifgemeinschaft der Apothekenleiter Nordrhein (TGL).

Diese Tarifverträge gelten grundsätzlich für Arbeitsverhältnisse, in denen Apothekeninhaber und -inhaberinnen sowie Angestellte ihrer tarifschließenden Organisation angehören, also tarifgebunden sind.

Foto: Angele Pfeiffer/Adexa

Tanja Kratt

Leistungen außerhalb der Tarifverträge

Bei über- bzw. außertariflichen Leistungen handelt es sich beispielsweise um Gehälter, die über dem Tarifgehalt liegen. Es können aber auch andere Bedingungen wie mehr Urlaubstage, eine geringere Wochenarbeitszeit, eine Erstattung von Fahrkosten oder die Übernahme von Kinderbetreuungskosten vereinbart werden. Dies sind individuelle Vereinbarung zwischen den einzelnen Beschäftigten und ihrer Apothekenleitung.

Diese Vereinbarungen sind unabhängig von den jeweils geltenden Tarifverträgen und liegen nicht im Zuständigkeitsbereich der tarifschließenden Parteien (ADEXA, ADA, TGL).

Daher ist es nicht richtig, was die TGL Nordrhein kürzlich – nach Abschluss des Tarifvertrages für Nordrhein – veröffentlicht hat, nämlich dass übertarifliche Gehaltsbestandteile jetzt abgeschmolzen werden können.

Einmal abgesehen davon, dass diese Aussage in vielen Fällen schlichtweg falsch ist, weil sie dem Arbeitsvertrag widerspricht, ist auch das Signal der TGL in Zeiten von Fachkräftemangel, hoher Belastung der Apotheken-Teams durch die Pandemie und extrem steigenden Energiekosten nicht zielführend. Die letzte Tariferhöhung in Nordrhein ist jetzt fast 27 Monate her. Man kann sich kaum etwas Demotivierenderes vorstellen, als nach dieser langen Zeit – davon zwei Jahre unter Corona-Bedingungen – von der überfälligen Tariferhöhung gleich wieder ausgeschlossen zu werden. |

Nächstes Live-Webinar: Tarifansprüche und Arbeitsrecht

Unser nächstes Webinar zu arbeits- und tarifrechtlichen Fragen mit Rechtsanwältin und Business Coach Minou Hansen findet am Mittwoch, 30. März 2022, von 19.30 Uhr bis 20.00 Uhr statt.

Teilnehmen können diesmal ADEXA-Mitglieder aller Berufsgruppen!

Hier geht es zur kostenfreien Anmeldung:
www.adexa-online.de/adexa-webinar

Das nächste Live-Webinar speziell für die Filialleitung findet dann wieder am 18. Mai 2022 statt.

Tanja Kratt, ADEXA-Vorstand und Leiterin der ADEXA-Tarifkommission

Das könnte Sie auch interessieren

Keine Beitragserhöhung für 2023

Entlastung für ADEXA-Mitglieder

Rückwirkender Abschluss mit fünf Stufen

Neuer Gehaltstarifvertrag für Nordrhein

Tarifgehälter im Zeitalter der übertariflichen Bezahlung – Interview mit Tanja Kratt

„Erst einmal Mindeststandards“

Adexa kritisiert fehlenden Tarifabschluss

„Mit der TGL Nordrhein geht es nicht voran“

So kommentiert der ADEXA-Bundesvorstand

Tarifvertrag für Sachsen

Adexa kritisiert Tarifpolitik der TGL Nordrhein

Kein Verständnis für Gehaltsstillstand

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.