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COVID-19-Impfungen in Apotheken: Startschuss für Schulungen

Bundesapothekerkammer veröffentlicht Curriculum

jb/eda | Die Inhalte für die ärztlichen Schulungen der Apothekerinnen und Apotheker, die gegen COVID-19 impfen wollen, stehen – entsprechende Fortbildungen starten bereits in diesen Tagen. Vergangene Woche hat die Bundesapothekerkammer (BAK) das gemeinsam mit der Bundesärztekammer erstellte Curriculum zur „Durchführung von Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 durch Apothekerinnen und Apotheker“ veröffentlicht. Die Landesapothekerkammern sowie einige gewerbliche Anbieter bereiten den Apotheken nun Schulungsangebote.

Laut Curriculum der Bundesapothekerkammer (BAK) müssen Apotheken, die sich an den Impfungen gegen COVID-19 beteiligen wollen, neben den passenden Räumlichkeiten auch nachweisen, dass sie über entsprechend qualifiziertes Personal verfügen. Das können zum Beispiel Apotheker sein, die an einer ärztlichen Schulung teilgenommen haben und deren erfolgreiche Teilnahme bestätigt worden ist. Schulungen im Rahmen der Modellvorhaben zu den Grippeimpfungen werden dabei anerkannt.

Wer die Fortbildung durchlaufen hat, soll demnach in der Lage sein, zu entscheiden, welche Personen in der Apotheke geimpft werden können und welchen die ärztliche Konsultation anzuraten ist, sowie die Personen über die Impfung aufzuklären und ihre Einwilligung einzuholen. Dann sollen sie die intramuskulär zu verabreichenden Impfungen durchführen und dokumentieren und Notfallmaßnahmen bei akuten Impfreaktionen einleiten können.

Die Schulung muss dem Papier der BAK zufolge mindestens zwölf Fort­bildungsstunden á 45 Minuten umfassen, dazu kommt eine Lernerfolgskontrolle. Insgesamt besteht das Curriculum aus fünf Teilen. Teil 1 wird im Selbststudium durchgeführt. Dort sollen die in den späteren Teilen vermittelten Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten vorbereitet und/oder vertieft werden.

Die Teile 2 und 3 können ortsunabhängig, zum Beispiel als Live-Onlinevortrag, und sogar terminunabhängig angeboten werden, zum Beispiel im Rahmen eines Web-Based-Trainings oder Webcasts.

Teil 2 dreht sich dabei um COVID-19, also das Virus, die Erkrankung, Therapieoptionen, die Prävention sowie die Impfstoffe. Außerdem geht es um die Besonderheiten bei der COVID-19-­Impfung Minderjähriger ab dem 12. Lebensjahr sowie Komplikationen und deren Risikofaktoren.

Foto: miss_mafalda/AdobeStock

Jede Praxis, die impft, kann schulen

Im dritten Teil geht es dann um die Durchführung der Impfung in der Theorie. Inhalte in diesem Block sind die Vorbereitung (Impfstoffauswahl, Räume …), rechtliche Aspekte auch im Hinblick auf das Berufsrecht und das Heilpraktikergesetz, das Aufklärungsgespräch sowie wichtige Punkte bei der Durchführung. Nicht fehlen darf natürlich die Dokumentation, die Impfsurveillance, die Pharmakovigilanz und das Notfallmanagement. Im Rahmen von letzterem werden auch die Anwendung von Epinephrin sowie rechtliche Aspekte bei der Ersten Hilfe gelehrt.

Die Praxisteile 4 und 5 finden dann mit maximal 25 Teilnehmern in Präsenz statt. Wobei die Vorgaben hier sehr pragmatisch sind – vermutlich der Situation geschuldet. So muss Teil 5 „Maßnahmen der Ersten Hilfe bei Impfreaktionen“ nur absolvieren, wer keine gültige Qualifikation als Erst­helferin bzw. Ersthelfer hat. Und auch für den 4. Teil „Durchführung der Impfung – Praktische Übungen“ hat man offenbar versucht, einen Weg zu finden, möglichst viele Kollegen schulen zu können. Denn die Schulung durch Ärzte oder Ärztinnen kann nicht nur im Rahmen eines Präsenz-Seminars erfolgen, sondern auch überall dort, wo Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 durchgeführt werden, zum Beispiel in Impfzentren, bei mobilen Impfteams oder in Arztpraxen. Voraussetzung ist allerdings: Sie muss unter ärztlicher Aufsicht geschehen. Somit wird aber all denen, in deren Nähe kein Seminar stattfindet, die Möglichkeit gegeben, die notwendigen Fähigkeiten zu erlangen – in der Arztpraxis nebenan.

Abschluss mit Lernerfolgskontrolle

Zum Abschluss der Schulung müssen die für die Durchführung der Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 benötigten Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten noch durch eine geeignete Lernerfolgskontrolle überprüft werden. Das kann beispielsweise ein Multiple-Choice-Test sein. Bei Bestehen gibt es dann eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme. Sie gilt als Nachweis für die Berechtigung, die Impfungen gegen COVID-19 durchzuführen.

Etwas länger als Grippeschulung

Mit zwölf mal 45 Minuten ist das Curriculum für COVID-19-Impfungen etwas umfangreicher als das für Grippe­impfungen mit 7,5 Stunden. Die Unterschiede liegen in den Theorie-Teilen, die bei Corona jeweils 90 Minuten dauern, bei Grippe 60 Minuten. Das könnte daran liegen, dass bei Corona vieles komplexer ist als bei Grippe. So gibt es beispielsweise weit mehr medikamentöse Therapieoptionen.

Das vollständige Curriculum

Das gesamte Curriculum zum Herunterladen finden Sie auf der ABDA-Webseite oder auf DAZ.online, wenn Sie den Webcode H2AU8 in das Suchfeld eingeben.

Apothekerkammern beginnen mit Schulungen

In den einzelnen Bundesländern beginnen die Apothekerkammern derweil ein entsprechendes Schulungs­angebot für ihre Mitglieder zu schaffen. Manche Kammern haben sogar erste Fortbildungsmaßnahmen durchgeführt, andere Kammern sind bei der Organisation noch zurückhaltend.

So startete die Apothekerkammer Bremen bereits am vergangenen Wochenende mit ersten Schulungen. Vier Zyklen des praktischen Schulungsteils sowie die Erste-Hilfe-Fortbildung habe man für die Mitglieder angeboten. Insgesamt zählte die Kammer 100 Teilnehmer. Die Schulungsgebühr beträgt 80 Euro pro Person. „Eventuell bieten wir, je nach Bedarf, zwei weitere Schulungszyklen Ende Januar an“, heißt es aus der Hansestadt auf Anfrage der DAZ.

In Baden-Württemberg beginnt die zuständige Landesapothekerkammer am Samstag, den 22. Januar, mit der Schulung von Apothekerinnen und Apothekern, die COVID-19-Impfungen durchführen möchten. Die Theoriemodule sollen über Videos in der LAK-Mediathek angeboten werden. Pro Video­modul ist eine Lernerfolgskontrolle online zu bearbeiten.

Die Präsenzmodule werden nur gemeinsam angeboten. Es sind vorerst 30 Termine mit jeweils 25 Teilnehmerinnen und Teilnehmern geplant.

Während die Theoriemodule kostenfrei sind, beträgt die Teilnehmer­gebühr für die Praxismodule 80 Euro pro Person.

Die Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern wird ab Mitte Februar praktische Schulungen anbieten – zunächst sind zwei Termine vorgesehen, je nach Nachfrage sollen zeitnah weitere Veranstaltungen folgen. Für die Praxis-Schulung wird in Mecklenburg-Vorpommern eine Gebühr in Höhe von 60 Euro erhoben.

Aus Berlin und Brandenburg teilen die Apothekerkammern auf Anfrage der DAZ mit, dass derzeit alle erforderlichen rechtlichen, fachlichen und organisatorischen Abstimmungen stattfinden, um den zeitnahen Einstieg der Apotheken in die nationale Impfkampagne zu ermöglichen.

Man befinde sich dazu in einer intensiven Absprache mit der Landesärztekammer für ein Schulungsprogramm. Man sei bemüht, den Mitgliedern zeitnah ein entsprechendes Angebot machen zu können.

Neben den Kammern mischen auch gewerbliche Anbieter beim Schulungsangebot mit und verlangen zum Teil Gebühren im dreistelligen Bereich. |

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