Adexa-Info

Dreistelliger Sockelbetrag für alle

Neuer Gehaltstarifvertrag ab Januar 2022

Der Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA) und die Apothekengewerkschaft ADEXA haben sich auf einen neuen Gehaltstarifvertrag ab 1. Januar 2022 geeinigt. Er sieht eine Erhöhung der monatlichen Gehälter um 225 Euro für pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte (PKA) sowie um 200 Euro für pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA), Pharmazie-Ingenieure und Approbierte vor. Diese Sockelbeträge gelten jeweils in allen Berufsjahresgruppen. Zum 1. Januar 2023 ist eine weitere Gehaltserhöhung um 3,0 Prozent vereinbart, damit für Beschäftigte und Apothekenleitungen Planungssicherheit besteht.

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