Adexa-Info

Dreistelliger Sockelbetrag für alle

Neuer Gehaltstarifvertrag ab Januar 2022

Der Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA) und die Apothekengewerkschaft ADEXA haben sich auf einen neuen Gehaltstarifvertrag ab 1. Januar 2022 geeinigt. Er sieht eine Erhöhung der monatlichen Gehälter um 225 Euro für pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte (PKA) sowie um 200 Euro für pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA), Pharmazie-Ingenieure und Approbierte vor. Diese Sockelbeträge gelten jeweils in allen Berufsjahresgruppen. Zum 1. Januar 2023 ist eine weitere Gehaltserhöhung um 3,0 Prozent vereinbart, damit für Beschäftigte und Apothekenleitungen Planungssicherheit besteht.
Foto: Stockfotos-MG/AdobeStock

Die beiden Tarifabschlüsse mit jeweils zwölfmonatiger Laufzeit gelten für alle Kammerbezirke mit Ausnahme von Nordrhein und Sachsen. Im Kammerbezirk Nordrhein wird noch für den neuen Tarifvertrag verhandelt und auch für den Kammerbezirk Sachsen laufen Tarifverhandlungen.

Tanja Kratt, ADEXA-Vorstand und Leiterin der ADEXA-Tarifkommission, und der ADA-Vorsitzende Thomas Rochell kommentieren den Tarif­abschluss: „Uns war wichtig, dass die Apothekenberufe – mit Blick auf den von der neuen Bundesregierung angestrebten Mindestlohn von zwölf Euro – künftig noch mit anderen Berufen mithalten können. Denn im branchenübergreifenden Wettstreit um Nachwuchs und um qualifizierte Fach­kräfte zählen die tariflichen Gehälter mehr als eventuelle übertarifliche Zulagen der einzelnen Apothekenleitung. Klar ist: Nur mit guten Tarifverträgen können wir die öffentliche Apotheke als Arbeitsplatz attraktiver machen.“

Kratts Vorstandskollege Andreas May ergänzt: „Es ist für alle Apotheken­angestellten nach zwei anstrengenden Pandemiejahren wichtig, dass jede und jeder eine ordentliche Schippe obendrauf bekommt. Das gilt insbesondere auch für die Berufsgruppen mit den niedrigeren Gehältern. Die prozentualen Erhöhungen, die sich durch den Sockelbetrag ergeben, liegen daher bei den PKA sogar im zweistelligen Bereich. Aber selbst bei den Approbierten in der höchsten Gehaltsstufe gibt es ein Plus von 4,6 Prozent! Damit können wir hoffentlich die wachsende Abwanderung aus den Vor-Ort-Apotheken aufhalten und die Attraktivität steigern.“

Angestellte Apothekerinnen und Apotheker im Tarifbereich des ADA steigen nun im ersten Berufsjahr mit 3782 Euro Monatsgehalt ein – bei Vollzeit von 40 Wochenstunden. In der höchsten Tarifstufe ab dem elften Berufsjahr gibt es 4543 Euro.

PTA erhalten ab 1. Januar 2022 im ersten bis zweiten Berufsjahr nach Tarif 2349 Euro brutto. Ab dem 15. Berufsjahr erreichen PTA mit 2983 Euro die höchste von fünf tariflichen Eingruppierungen.

PKA im ersten bis zweiten Berufsjahr starten 2022 mit 2093 Euro. Ab dem 14. Berufsjahr liegt ihr Tarifgehalt jetzt bei 2512 Euro brutto.

Bei den Pharmazie-Ingenieuren steigt das Gehalt ab dem 15. Berufsjahr auf 3302 Euro.

Die Berechnung der Berufsjahre erfolgt nach § 14 Bundesrahmen­tarifvertrag.

Außerdem erhöhen sich auch die Vergütung der Notdienste sowie die tariflichen Ausbildungsvergütungen:

  • Die monatliche Ausbildungsvergütung für Pharmazeutinnen und Pharmazeuten im Praktikum (PhiP) steigt ab Januar 2022 auf 1010 Euro.
  • PTA-Praktikantinnen und -Praktikanten bekommen ab Januar 2022 monatlich 770 Euro.
  • PKA-Azubis erhalten 2022 monatlich 770 Euro im ersten Ausbildungsjahr, 825 Euro im zweiten Jahr und 880 Euro im dritten Jahr.

Den neuen Tarifvertrag finden Sie unter www.adexa-online.de/tv_ada_adexa_2022. |

sjo

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.